Personalausweise und Reisepässe
Antragstellung:
Vorzulegen: bisheriger Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis/-pass
1 Lichtbild neueren Datums, für Reisepässe und Kinderreisepässe biometrietauglich, unter Umständen kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich sein
(bitte im Einzelfall beim Passamt erfragen)
persönliches Erscheinen des Antragstellers unbedingt erforderlich
Altersgrenze:
bei Beantragung eines PA: 16 Jahre
bei Beantragung eines RP: 18 Jahre
Falls der Antragsteller diese Altersgrenzen bei der Abholung des Dokumentes noch nicht erreicht hat ist die Unterschrift des oder der Personensorgeberechtigten (i. d. R. beide Eltern) erforderlich, dies gilt grundsätzlich auch bei der Beantragung von Kinderreisepässen.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 - 4 Wochen; vorläufige Dokumente in dringenden Fällen sofort,
(Benachrichtigung über Fertigstellung seitens des Passamtes erfolgt nicht)
: Bei der Abholung sind die alten Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis/-pass) zur Einziehung oder Entwertung mitzubringen!!!!
Gebühren:
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Personalausweis |
8,00 |
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Vorläufiger Personalausweis |
8,00 (Gültig 3 Monate) |
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Kinderpass |
13,00 |
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Verlängerung Kinderpass |
6,00 |
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Vorläufiger Reisepass |
26,00 (Gültig 1 Jahr) |
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Reisepass (neuer ePass mit Fingerabdrücken) |
bis 24. Lebensjahr 5 Jahre gültig |
ab 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig |
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Normaler Reisepass |
37,50 |
59,00 |
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48-Seiten Reisepass |
59,50 |
81,00 |
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Express-Pass (innerhalb 72 Stunden) |
69,50 |
91,00 |
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Express-Pass 48-Seiten |
91,50 |
113,00 |
Der erste Personalausweis ist bei Antragstellern unter 21 Jahren gebührenfrei.
Gültigkeitsdauer: Personalausweis und
Reisepass:
- bis zum 24. Lebensjahr 5 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Kinderreisepass:
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung oder Aktualisierung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.