Ausweise
 

Personalausweise und Reisepässe

 Antragstellung:

Vorzulegen:              bisheriger Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis/-pass

1 Lichtbild neueren Datums, für Reisepässe und Kinderreisepässe biometrietauglich, unter Umständen kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich sein

                                   (bitte im Einzelfall beim Passamt erfragen)

persönliches Erscheinen des Antragstellers unbedingt erforderlich

                                   Altersgrenze:

                                   bei Beantragung eines PA: 16 Jahre

                                   bei Beantragung eines RP: 18 Jahre

Falls der Antragsteller diese Altersgrenzen bei der Abholung des Dokumentes noch nicht erreicht hat ist die Unterschrift des oder der Personensorgeberechtigten (i. d. R. beide Eltern) erforderlich, dies gilt grundsätzlich auch bei der Beantragung von Kinderreisepässen.

 

Bearbeitungsdauer:           ca. 2 - 4 Wochen; vorläufige Dokumente in dringenden Fällen sofort,

(Benachrichtigung über Fertigstellung seitens des Passamtes erfolgt nicht)

:                                   Bei der Abholung sind die alten Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis/-pass) zur Einziehung oder Entwertung mitzubringen!!!!

Gebühren:               

Personalausweis

8,00

Vorläufiger Personalausweis

8,00 (Gültig 3 Monate)

Kinderpass

13,00

Verlängerung Kinderpass

6,00

Vorläufiger Reisepass

26,00 (Gültig 1 Jahr)

Reisepass (neuer ePass mit Fingerabdrücken)

bis 24. Lebensjahr

5 Jahre gültig

ab 24. Lebensjahr

10 Jahre gültig

Normaler Reisepass

37,50

59,00

48-Seiten Reisepass

59,50

81,00

Express-Pass (innerhalb 72 Stunden)

69,50

91,00

Express-Pass 48-Seiten

91,50

113,00

 Der erste Personalausweis ist bei Antragstellern unter 21 Jahren gebührenfrei.

 

Gültigkeitsdauer:   Personalausweis und Reisepass:    
                        -  bis zum 24. Lebensjahr 5 Jahre

                        -  ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

                     Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

                     Vorläufiger Reisepass:       1 Jahr

Kinderreisepass:

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung oder Aktualisierung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.