Fischereischeine

 

Fischereischein auf Lebenszeit

 Antragstellung:

Vorzulegen:              Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung oder bisherigen Fischereischein

                                   1 Lichtbild neueren Datums

                                   persönliches Erscheinen nicht erforderlich

                                   Mindestalter: 14 Jahre

Bearbeitungsdauer: ca. 2 Tage

Abholung:                 Das persönliche Erscheinen des Antragstellers unbedingt ist erforderlich und der bisherigen Fischereischein zur Einziehung (falls noch nicht bei der Antragstellung geschehen) mitbringen

Kosten:                      die Kosten setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe:

                                   Die Gebühr beträgt: 35.-- €

Die Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre oder auf Lebenszeit bezahlt werden:

                                   Fischereiabgabe für 5 Jahre:                   40 Euro

Fischereiabgabe auf Lebenszeit:                      

gestaffelt nach Lebensalter des Fischereischeininhabers:

 

14 Jahre bis 22 Jahre        300 Euro

23 Jahre bis 27 Jahre        288 Euro

28 Jahre bis 32 Jahre        256 Euro

33 Jahre bis 37 Jahre        224 Euro

38 Jahre bis 42 Jahre        192 Euro

43 Jahre bis 47 Jahre        160 Euro

48 Jahre bis 52 Jahre        128 Euro

53 Jahre bis 57 Jahre          96 Euro

58 Jahre bis 62 Jahre          64 Euro

63 Jahre bis 67 Jahre          32 Euro

ab 68 Jahre                              0 Euro

 

Gültigkeitsdauer:     bei Zahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre:

5 Jahre, wobei der Fischereischein nur zweimal verlängert werden kann und danach wieder ein Neuer beantragt werden muss.

 

Jugendfischereischein

Antragstellung:

Vorzulegen:             1 Lichtbild neueren Datums

                                   Unterschrift der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Eltern)

persönliches Erscheinen nicht erforderlich

(Antrag kann bei der Verwaltungsgemeinschaft abgeholt werden)

Mindestalter: 10 Jahre

Höchstalter: 18 Jahre

Bearbeitungsdauer:           ca. 2 Tage

Abholung:                 persönliches Erscheinen des Fischereischeininhabers erforderlich

Kosten:                      die Kosten setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühren und Fischereiabgabe

 

Gebühr:                                  5,00 Euro

                                   Fischereiabgabe:

                                   10 Jahre bis 18 Jahre        10,00 Euro

                                   15 Jahre bis 18 Jahre          7,50 Euro

                                   16 Jahre bis 18 Jahre          5,00 Euro

                                   17 Jahre bis 18 Jahre          2,50 Euro

 

Gültigkeitsdauer:     unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Vollendung des 18.L bensjahres des Fischereischeininhabers