Fischereischein auf Lebenszeit
Antragstellung:
Vorzulegen: Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung oder bisherigen Fischereischein
1 Lichtbild neueren Datums
persönliches Erscheinen nicht erforderlich
Mindestalter: 14 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Tage
Abholung: Das persönliche Erscheinen des Antragstellers unbedingt ist erforderlich und der bisherigen Fischereischein zur Einziehung (falls noch nicht bei der Antragstellung geschehen) mitbringen
Kosten: die Kosten setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe:
Die Gebühr beträgt: 35.-- €
Die Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre oder auf Lebenszeit bezahlt werden:
Fischereiabgabe für 5 Jahre: 40 Euro
Fischereiabgabe auf Lebenszeit:
gestaffelt nach Lebensalter des Fischereischeininhabers:
14 Jahre bis 22 Jahre 300 Euro
23 Jahre bis 27 Jahre 288 Euro
28 Jahre bis 32 Jahre 256 Euro
33 Jahre bis 37 Jahre 224 Euro
38 Jahre bis 42 Jahre 192 Euro
43 Jahre bis 47 Jahre 160 Euro
48 Jahre bis 52 Jahre 128 Euro
53 Jahre bis 57 Jahre 96 Euro
58 Jahre bis 62 Jahre 64 Euro
63 Jahre bis 67 Jahre 32 Euro
ab 68 Jahre 0 Euro
Gültigkeitsdauer: bei Zahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre:
5 Jahre, wobei der Fischereischein nur zweimal verlängert werden kann und danach wieder ein Neuer beantragt werden muss.
Jugendfischereischein
Antragstellung:
Vorzulegen: 1 Lichtbild neueren Datums
Unterschrift der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Eltern)
persönliches Erscheinen nicht erforderlich
(Antrag kann bei der Verwaltungsgemeinschaft abgeholt werden)
Mindestalter: 10 Jahre
Höchstalter: 18 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Tage
Abholung: persönliches Erscheinen des Fischereischeininhabers erforderlich
Kosten: die Kosten setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühren und Fischereiabgabe
Gebühr: 5,00 Euro
Fischereiabgabe:
10 Jahre bis 18 Jahre 10,00 Euro
15 Jahre bis 18 Jahre 7,50 Euro
16 Jahre bis 18 Jahre 5,00 Euro
17 Jahre bis 18 Jahre 2,50 Euro
Gültigkeitsdauer: unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Vollendung des 18.L bensjahres des Fischereischeininhabers