Standesamtsgebühren
(gültig ab 01.Januar 2002)

Nachstehend sind nur die wichtigsten Gebührentarife aufgeführt. Bitte erkundigen sich bei Bedarf beim jeweiligen Standesbeamten über die anfallenden Gebühren über die von Ihnen gewünschte Dienstleistung.

bullet

Bei Aufgebot und Eheschließung

1. Prüfung der Ehefähigkeit

33,00 €

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist

55,00 €

2. Für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt

17,00 €

3. Für die Beurkundung oder Beglaubigung der Einwilligung der Eltern, des Vormundes oder des Pflegers zur Eheschließung

17,00 €

4. Für die Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten als dem, der das Aufgebot erlassen oder Befreiung vom Aufgebot bewilligt hat

33,00 €

5 Vorname der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 7 PStG

55,00 €

 

bulletBei Ehefähigkeitszeugnissen
1.

Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen

33,00 €

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist

55,00 €

2. Für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer

33,00 €

 

bulletBei Benutzung der Personenstandsbücher
1. Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch, dem Geburtenbuch, dem Sterbebuch, den früheren Standesregistern oder dem Buch über Todeserklärungen

7,00 €

2. Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem Familienbuch oder einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 01. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1957 angelegten Familienbuch

8,00 €

3. Für die Erteilung eines Geburtenscheines

5,00 €

4. Für die Erteilung einer sonstigen oder mehrsprachigen Personenstandsurkunde

7,00 €

5. Für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung

7,00 €

6. Für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

Die Hälfte der Gebühr nach
Nr. 1-5

7. Für die Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch

5,00 €

8. Für das Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, wenn hierfür weder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können und damit ein besonderer Arbeitsaufwand verbunden ist

17,00 – 55,00 €

9. Für die Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie

5,00 €

10. Für mehrsprachige Personenstandsurkunden sind die Gebühren in gleicher Höhe zu erheben wie für deutsche Personen-standsurkunden  

 

bulletFür sonstige Aufgaben des Standesbeamten
1. Für die Beurkundung der Beglaubigung einer Erklärung, Ein-willigung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften

17,00 €

2. Für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt

17,00 €

3 Anlegung eines Familienbuches auf Antrag

33,00 €

 

bullet

An Auslagen sind zu erheben

1. Fernsprech- und Fernschreibegebühren sowie Postgebühren mit Ausnahme der einfachen Beförderungsgebühr
2. Die Vergütung für einen zugezogenen Dolmetscher
3. Bei einer Eheschließung außerhalb des Amtsraumes oder der Dienststunden die dem Standesbeamten auf Grund gesetzlicher Vorschriften gewährten Vergütungen (Reisekostenvergütung, Auslagenersatz)