Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern

15.01.2025

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fördert nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen (auch bezeichnet als Repair-Café, Reparaturwerkstatt, o.Ä.).


Antragsberechtigt sind private Initiativen (natürliche Personen), Vereine oder Verbände mit Sitz und Betrieb in Bayern sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger einer Reparaturinitiative. Für das Förderjahr 2026 ist eine Antragstellung bis zum 1. Oktober 2025 möglich. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Öffnungszeittage (jährlicher Zuschuss von bis zu 3.000 Euro möglich). Es ist ein Eigenanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen und förderfähigen Eingangs nach Vorhandensein der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet.


Alle Informationen zum Förderprogramm und den Förderbedingungen finden Sie unter: Förderung
von Reparaturinitiativen in Bayern
sowie in der beigefügten Richtlinie