Feldvergleich und Nachschätzung nach § 12 BodSchG in der Gemarkung Zangenstein
Das Finanzamt Neumarkt i. d. OPf. hat mit Schreiben vom 03.11.2025 (Eingang 13.11.2025) mitgeteilt, dass ab sofort ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt wird (§ 12 BodSchätzG). Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand der Flurkarten, des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.
Mit den Außendienstarbeiten sind der amtliche landwirtschaftliche Sachverständige, der vermessungstechnische Beamte und die ehrenamtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes beauftragt.
Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen. Ferner weist das Finanzamt daraufhin, dass die Außendienstmitarbeiter die für die Öffentlichkeit gesperrten Wirtschaftswege befahren dürfen. Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Die Stadt bzw. Gemeindeverwaltung wird deshalb gebeten, dieses Schrieben in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Etwaige Auskünfte, sowie Einsichtnahme in die Kartenunterlagen sind während der Außendienstarbeiten und während der Offenlegungsfrist (wird gesondert bekannt gegeben) möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Maximilian Beer
Erster Bürgermeister