Förderprogramm: Pflege kommunaler Hecken und Feldgehölze 2026

10.02.2026

Die Mitgliedsgemeinden Dieterskirchen, Neukirchen-Balbini, Schwarzhofen und Thanstein rufen dazu auf, pflegebedürftige Hecken und Feldgehölze für das bayerische Förderprogramm (KULAP, Maßnahme I80) zu melden.

 

Der Aufruf richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Landwirte, denen Hecken oder Sträucher auf öffentlichem Grund auffallen, die eine Verjüngung benötigen. Wenn Sie eine solche Fläche kennen, können Sie diese zur Pflege vorschlagen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die fachgerechte Erneuerung (abschnittsweises „auf den Stock setzen“ mit Erhalt einzelner wertvoller Sträucher/Hecken) von Gehölzen, die:

 

  • auf kommunalen Grundstücken liegen (z. B. öffentliche Flächen) und

  • an landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Flächen angrenzen.

Wichtig: Im aktuellen Programm ist es keine Voraussetzung mehr, dass die Hecken ursprünglich im Rahmen einer Flurbereinigung angelegt wurden. Auch Flächen, die früher nicht förderfähig waren, können nun berücksichtigt werden.

 

Ausnahmen:

Nicht förderfähig sind Flächen mit speziellen naturschutzfachlichen Auflagen (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) oder reines „Straßenbegleitgrün“.

 

Kontakt & Anmeldung:

Haben Sie eine Hecke im Blick, die über den Landschaftspflegeverband oder den Naturpark gepflegt werden sollte? Bitte geben Sie uns bis Ende Februar 2026 eine kurze Rückmeldung unter Angabe des Standorts (Flurnummer, Gemarkung) bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald:

 

  • Ansprechpartnerin: Ulrike Lehner

  • Telefon: 09672-920513

  • E-Mail: