17. Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Oberpfalz-Nord
Die 17. Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Oberpfalz-Nord, Neuaufstellung Teil B X 5 „Windenergie“ wurde im Amtsblatt Nr. 4 der Regierung der Oberpfalz vom 17.03.2026 bekannt gemacht. Die Änderung des Regionalplanes Oberpfalz-Nord trat zum 01.04.2026 in Kraft.
Der beigefügten Tekturkarte ist zu entnehmen, dass das vom Regionalen Planungsverband geplante Windvorrangfläche SAD 16, welches auf den Gemeindegebieten der Stadt Neunburg vorm Wald und dem Markt Schwarzhofen geplant war, nicht mehr existent ist. Die Windvorrangfläche SAD 58 südlich von Denglarn (Haginger Berg) wurde wesentlich verkleinert.
Weitere Details können unter dem nachstehenden Link zur Regierung der Oberpfalz eingesehen werden:
Der gemeinsame Widerstand und Zusammenhalt der benachbarten Kommunen Stadt Neunburg v.W., Gemeinde Altendorf, Gemeinde Schwarzach und des Marktes Schwarzhofen gegen das Windvorranggebiet SAD 16 war somit von Erfolg gekrönt. Die vorgebrachten, stichhaltigen Argumente der betroffenen Kommunen wurden vom Regionalverband anerkannt und umgesetzt.
Für den Markt Schwarzhofen und die Nachbarkommunen hat das Inkrafttreten des Regionalplanes die positive Rechtsfolge, dass die Privilegierung von Windkraftanlagen in Waldgebieten außer Kraft getreten ist und diese nur noch in den derzeit geltenden Windvorranggebieten zulässig sind.
Abzuwarten ist jedoch noch, welche Planungen des Regionalen Planungsverbandes in der zweiten Runde der Festlegung von Windkraftvorranggebieten auf den Markt Schwarzhofen zukommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Maximilian Beer
Erster Bürgermeister