1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Neukirchen-Balbini vom 15.06.2026
Nachdem sich die fixen Kosten des Marktes Neukirchen-Balbini für die Bewirtschaftung der Liegenschaften (Schule, FF-Häuser usw.), Straßenunterhalt, Kreisumlage, VG-Umlage usw. erheblich erhöht haben, sieht sich der Markt nun leider gezwungen die Grundsteuerhebesätze anzuheben, um Mehreinnahmen im laufenden Haushalt zu erzielen.
Die letzte Anhebung der Grundsteuerhebesätze, zur Erzielung von Mehreinnahmen, fand 2003 statt. Seit einigen Jahren war die Erhöhung immer wieder Thema im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes. Nun ist die Anhebung leider unumgänglich, um die laufenden Kosten finanzieren zu können.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Juli 2026 erstellt und an alle Steuerpflichtigen übermittelt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Markt Neukirchen-Balbini diesen Schritt gehen musste.
Die Änderungssatzung finden Sie nachfolgend im Bereich Downloads.