Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
Gemeinde
Dieterskirchen
 
Markt Neukirchen-
Balbini
 
Markt
Schwarzhofen
 
Gemeinde
Thanstein
 
Neunburg vorm Wald vernetzt
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Planfeststellung für das Bauvorhaben Beseitung des Bahnübergangs in Nabburg

27.02.2017

GemeindeA/erwaltungsgemeinschaft mit Anschrift
a) Stadt Nabburg, Verwaltungsgemeinschaft Nabburg,
Oberer Markt 16, 92507 Nabburg
b) Markt Schwarzhofen, Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg vorm Wald

Neunburgv. W., 28. 02. 2017

 

BEKANNTMACHUNG
Planfeststellung für das Bauvorhaben
Bezeichnung
St 2040, Amberg - Nabburg - Neunburg vorm Wald
Beseitigung des Bahnüberganges in Nabburg
von St 2040 540 1,345 bis St 2040_600_0, 043
Gemeinden) bitte alle beteiligten Gemeinden angeben
Stadt Nabburg, Markt Schwarzhofen
Planfeststellung nach Art. 36 ff BayStrWG in Verbindung mit Art. 72 ff BayVwVfG
Tekturvom27.01.2017

 

Das (Straßenbaubehörde)
Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach
hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der bisher öffentlich ausgelegte Plan vom 22. 10.2010 wird infolge der Einwände im Anhörungsverfahren
durch die vorliegende Tektur vom 27. 01.2017 ergänzt und aktualisiert (insbesondere: Verkehrsgutachten,
schalltechnische Berechnungen, Luftschadstoffberechnungen, hydrotechnische Unterlagen,
landschaftspflegerische Begleitplanung) sowie geändert (insbesondere: Trassierung, kombinierter
Geh- und Radweg, Bauabwicklung). Näheres kann den ausliegen Unterlagen entnommen
werden.
Der geänderte (tektierte) Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) vom 27. 01.2017 liegt zur allgemeinen
Einsichtnahme aus:
bei (Anschrift der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer-Nr.)
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg
Kolpingstr. 3
92431 Neunburg vorm Wald

 

OG, Zimmer-Nr. 2.2, in der Zeit (von - bis)
09. März 2017 bis 10. April 2017


während der Dienststunden (von - bis)
Montag - Mittwoch von 08:00 -12:00 Uhr und
von 14:00 -16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 -12:00 Uhr und
von 14:00 -17:30 Uhr
Freitag von 08:00 -12:00 Uhr

 

Während der üblichen Sprechzeiten des Ersten Bürgermeister

 

Zudem wird der Plan im Internet auf www.reQierunq.oberpfalz. bayern.de (Menüpunkt "Bauen", "Laufende
Planfeststellungverfahren") veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG).
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen
den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben
bis (Ablauf der Einwendungsfhst)
25. April 2017
bei (Anschrift der Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer-Nr.)
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg v. W.,OG Zimmer-Nr. 2.2
oder bei
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Zimmer-Nr. A 244
-2-
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen
lassen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in
Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder
mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als
Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekanntgemacht
wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen
Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebungen von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin
oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden
ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren
behandelt.
5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde
entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die
Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind.
6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach Art. 23 Bayer.
Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und die Veränderungssperre nach Art. 27 b des Bayer.
Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in Kraft.
7. Mit der Tektur vom 27. 01.2017 wird das mit Regierungsschreiben vom 25. 10. 2010/29. 10. 2010,
Az. : 31-4354. 3. St2159-5, eingeleitete Planfeststellungsverfahren (siehe Betreff) ergänzt. Die im
bisherigen Verfahren erhobenen Einwendungen oder Stellungnahmen bleiben weiter bestehen.
Einwendungen oder Stellungnahmen können nur gegenüber der Tektur vom 27. 01.2017 erhoben
werden. Die Änderungen in der Tektur sind i. R. durch farblich gekennzeichnete Texte und
Bauwerksnummern ersichtlich. Die für das Ausgleichs- und Ersatzkonzept notwendigen Grundstücke
sind überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand.

 

Maximilian Beer
1. Bürgermeister

 

Örtliche Tageszeitung
Der Neue Tag, Redaktion Nabburg, Am Mähntor 4, 92507 Nabburg (rednab(a)zeitunci. ora)
Mittelbayerische Zeitung, Lokalredaktion Schwandorf, Fronberger Straße 2, 92421 Schwandorf
(schwandorf(5)mittelbayerische.de)
Ausgehängt am: 28.02.2017
Abgehängt am: 26. 04.2017
(Datum/Namenszeichen)
(Datum/Namenszeichne)