Bekanntmachung "Am Hennensteig II"

20.01.2018

 

Bekanntmachung

 

der Öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Am Hennensteig II" und zur
3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Schwarzhofen.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzhofen hat in seiner Sitzung am 08.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für das geplante Neubaugebiet „Am Hennensteig II“ gefasst. Dazu wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB mit integrierter Grünordnung aufgestellt und der Flächennutzungsplan des Marktes Schwarzhofen entsprechend geändert.

 

Der Bebauungsplan und das dort entstehende Wohngebiet führen die Bezeichnung „Am Hennensteig II“. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn.: 201, 201/11, 201/12, 201/14, 201/15 201/16 und 202, 202/9 und 212, jeweils Gemarkung Schwarzhofen.

 

Gleichzeitig hat der Marktgemeinderat die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans beschlossen. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 201, 201/11, 201/12, 201/14, 201/15 201/16, 202, 202/6, 202/9 und 212, jeweils Gemarkung Schwarzhofen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sowie der sonstigen Träger fanden in der Zeit vom 06.11.2017 bis 06.12.2017 statt.

 

Mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen hat sich der Marktgemeinderat in der Sitzung am 18.12.2017 befasst. Nach den Abwägungen im Marktgemeinderat zu jeder einzelnen Stellungnahme wurden der erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf und der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Schwarzhofen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf Grundlage dieser Entwürfe die Öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Hennensteig II“ mit Begründung, Grünordnungsplan sowie den eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

 

06.02.2018 bis 07.03.2018

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer 2.2, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen in dieser Zeit

während der Bürgermeistersprechstunde

 

im Rathaus Schwarzhofen eingesehen und erörtert werden. Die Termine der Bürgermeistersprechstunde werden auf der Homepage des Marktes und in der Tagespresse bekannt gegeben.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

 

Zusammenfassung der umweltbezogenen themen

 

Im Markt Schwarzhofen soll mit dem Bebauungsplan „Am Hennensteig II“ dringend benötigtes Bauland für den privaten Wohnungsbau ausgewiesen werden. Es besteht derzeit ein aktueller Bedarf von Bauparzellen.

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen wurden zur Erarbeitung der Aufstellung des Bebauungsplanes herangezogen:

  - Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Schwandorf

  - Onlineangebot des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege via BayernAtlas:

  http ://geoportal.bayern.de/bayernatlas

  - Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web): http://gisportal-um-welt2.bayern.de/finweb

  - Artenschutzkartierung - Datenbankauszug

  - Onlineangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum speziellen Artenschutz

  http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/

  http://www.lfu.bavern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm

- Bodeninformationssystem Bayern: http://www.bis.bayern.de

  - Flächennutzungsplan Markt Schwarzhofen

  - Regionalplan Region Oberpfalz Nord

  - Bayerischer Denkmal Atlas des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege: http://geopor tal.bayern.de/bayernatlas-klassik/

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

- Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit folgenden umweltbezogenen Informationen:

  1. Schutzgut Mensch: Aussagen zur den Auswirkungen von Lärm und Immission
  2. Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zum Geländeklima und zur Bauweise.
  3. Schutzgut Boden/Wasser: Aussagen zur Grundwassersituation und zur Geländemodellierung
  4. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Aussagen zum Kreuzweg an der Straße nach Oberaschau
  5. Schutzgut Pflanzen und Tiere: Aussagen zu den Auswirkungen auf den Lebensraum für Pflanzen und Tiere
  6. Schutzgut Landschaftsbild: Aussagen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge der Aufstellung geprüft.

 

 

 

 

Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, wie sie für den geplanten Bebauungsplan „Am Hennensteig II“ entstehen, werden durch Vermeidungsmaßnahmen möglichst gering gehalten. Im Einzelnen sind innerhalb der Bebauung- bzw. Grünordnungsplanung folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

  1. Schutzgut Mensch: Maßnahmen zum Schutz von Lärm und Immission
  2. Schutzgut Klima / Luft: Maßnahmen zum Luftaustausch
  3. Schutzgut Boden / Wasser: Maßnahmen zur Versickerung, Abflusssituation und Vermeidung
  4. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Maßnahmen zum Schutz des Kreuzweges
  5. Schutzgut Pflanzen und Tiere: Maßnahmen zur Grünordnung und zum Schutz des Lebensraums für Pflanzen und Tiere
  6. Schutzgut Landschaftsstruktur und Landschaftsbild: Maßnahmen zum Erhalt des Landschaftsbildes

 

Unvermeidbare Eingriffe werden soweit als möglich reduziert. Der für das geplante Baugebiet erforderliche Ausgleich wird im Rahmen des Bauleitverfahrens abgehandelt, auf einer externen Fläche werden 1.839 m² (Fl.-Nr. 196 der Gemarkung Zangenstein) ausgeglichen und aufgewertet.

 

 

Hingewiesen wird auch, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof
(§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.

 

Markt Schwarzhofen, 15.01.2018

 

 

 

 

Maximilian Beer

Erster Bürgermeister