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Bekanntmachung der erneuten und verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung "Am Hennensteig II" für den Markt S

29.03.2018

Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzhofen hat sich in seiner Sitzung am 13.03.2018 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen befasst. Nach den Abwägungen im Marktgemeinderat zu jeder einzelnen Stellungnahme wurde der erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 13.03.2018 gebilligt.

Aufgrund der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen sind die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs „Am Hennensteig II“ und eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich. Es wurde beschlossen, auf Grundlage des erarbeiteten Bebauungsplan-Entwurfs, in der Fassung vom 13.03.2018, die verkürzte öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn.: 201, 201/11, 201/12, 201/14, 201/15 201/16 und 202, 202/9 und 212, jeweils Gemarkung Schwarzhofen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan.

 

Der geänderte Bebauungsplanentwurf „Am Hennensteig II“ mit Begründung, Grünordnungsplan sowie den eingegangenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

 

06.04.2018 bis 20.04.2018

(verkürzte Auslegungsfrist)

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer 2.2, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen

 

während der Bürgermeistersprechstunde

 

im Rathaus Schwarzhofen eingesehen und erörtert werden. Die Termine der Bürgermeistersprechstunde werden auf der Homepage des Marktes und in der Tagespresse bekannt gegeben.

 

 

Die in der Abwägung der Marktgemeinderatssitzung behandelten und beschlossenen Punkte werden als Lesehinweis in roter Schrift (Ergänzung neu) und blauer Schrift, durchgestrichen (Streichung letzter Planungsstand) in die textlichen Festsetzungen übernommen (Die max. Wandhöhe wurde um 0,50 m erhöht und der Passus zur Niederschlagswasserrückhaltung in Zisternen mit 5 m³ Fassungsvolumen auf den einzelnen Parzellen eingefügt).

 

Während der verkürzten Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Hingewiesen wird auch, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof
(§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.

 

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann auch auf der Internetseite des Marktes Schwarzhofen unter „Aktuelles“ eingesehen werden.

 

Markt Schwarzhofen, 19.03.2018

 

 

Maximilian Beer

Erster Bürgermeister