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Ablesen der Wasserzähler durch die Kreiswerke Cham

13.11.2018

Ablesen der Wasserzähler durch die Kreiswerke Cham

 

Die Kreiswerke Cham –Wasserversorgung- beginnen ab Montag,

03.12.2018 mit der Ablesung der Wasserzähler im Markt Neukirchen-Balbini für die Jahresabrechnung 2018. In folgenden Ortsteilen des Marktes Neukirchen-Balbini werden die Wasserzähler von den Kreiswerken abgelesen:

Alletsried, Boden, Dehnhof, Enzenried, Etzmannsried, Goppoltsried, Grottenthal, Hansenried, Happassenried, Hippoltsried, Meidenried, Neukirchen-Balbini, Oedhof, Rodlseign, Rückhof, Scheiblhof, Sperlhof, Stadlhof, Weihermühle, Wirnetsried, Ziegelöd und Ziegenmühle.

Die Hauseigentümer bzw. Verwalter von Anwesen werden gebeten den Mitarbeitern der Kreiswerke den Zutritt zum Wasserzähler zu gewährleisten. Sollte niemand angetroffen werden, wird eine Benachrichtigungskarte zur Selbstablesung hinterlegt die ausgefüllt bis 17.12.2018 an die Kreiswerke zurückzusenden ist. Der Zählerstand kann auch telefonisch unter der Tel.-Nr. 09469/9405-121 oder per E-Mail an anita.kraus@lra.landkreis-cham.de übermittelt werden.

 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Wasserzähler vor Frost geschützt ist. Frostschäden sind laut Wasserabgabesatzung vom Hauseigentümer selbst zu tragen. Zur Vorbeugung sollten die Wasserleitungen, einschließlich Wasserzähler, Ventile oder Druckminderer in den Hausanschlussräumen mit geeignetem Material isoliert werden.

 

Wir empfehlen vor Wintereinbruch die Hausinstallation von einer Fachfirma auf Schäden überprüfen zu lassen, frostgefährdete Abnahmestellen vorübergehend stillzulegen und zu entleeren. Bei der Überprüfung sind alle Abnahmestellen (z.B. im Wohnhaus, Stall und Garten usw.) zu schließen. Sollte sich das kleine Stirnrad im Wasserzähler auch danach weiterdrehen, muss durch eine Fachfirma die Ursache festgestellt und ein eventuell vorhandener Leitungsschaden behoben werden.

Eigengewinnungsanlagen (Hausbrunnen oder Regenwassersammelanlagen) dürfen auf keinen Fall mit der Wasserversorgung der Kreiswerke - auch nicht innerhalb der Hausinstallation - verbunden sein. Werden derartige Verbindungen festgestellt drohen empfindliche Geldbußen.

 

Die Kreiswerke Cham –Wasserversorgung- sind im Stördienst auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der Tel. Nr. 09469/9405-0 zu erreichen.