Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Gestaltungssatzung der Gemeinde Thanstein

20.05.2019

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur

Gestaltungssatzung der Gemeinde Thanstein

 

Der Gemeinderat Thanstein hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.05.2019 die Gestaltungssatzung zum Schutz des Ortsbildes – zur Pflege und Weiterentwicklung der ortsräumlichen und baulichen Struktur und Gestalt – als Beitrag zur Baukultur aufgrund Art. 23 und 24 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375) geändert worden ist, als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst den Ortskern Thanstein und den Ortsteil Hebersdorf (schwarz-gestrichelte Markierung), siehe beigefügtenLageplan.

 

Die Gestaltungssatzung wird in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, Zimmer 2.2, zu den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Die in Kraft getretene Gestaltungssatzung wird auch im Internetangebot (Homepage) der Gemeinde Thanstein unter der Rubrik Rathaus – Ortsrecht bereitgestellt.