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DIGITALE VERWALTUNG

03.06.2020

Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald wird Digitale Verwaltung/Digitalministerin Gerlach übergibt Förderbescheid

 

 

Die digitale Verwaltung kommt mit großen Schritten voran. Auch die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald wird jetzt zum „Digitalen Rathaus“. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach übergab einen Förderbescheid in Höhe von 10.377,99 €, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können. Gerlach betonte: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren – einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger.“

 

Gemeinschaftsvorsitzender Walter Schauer betont, dass der Ausbau der Online-Dienste in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald für die Zukunft eine wesentliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Markt Schwarzhofen, Markt Neukirchen-Balbini, Gemeinde Dieterskirchen und Gemeinde Thanstein darstellen wird. Durch die räumliche Struktur des Verwaltungsgemeinschaftsgebietes werden sich die Bürgerinnen und Bürger so manchen Weg in die Verwaltung sparen können, dies stellt nicht nur eine Zeiteinsparung sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz dar. Oftmals mussten Bürgerinnen und Bürger Urlaub etc. nehmen, um Anträge in der Verwaltung einzureichen, diese Unannehmlichkeit kann dann teilweise entfallen. Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald ist bestrebt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, das Online-Angebot Zug um Zug auszubauen und für die Bürgerinnen und Bürger zu optimieren. Die Verwaltungen müssen für die Zukunft gerüstet sein und die gewährte Förderung ist ein wesentlicher Beitrag die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

 

 

Am 01.10.2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogrammes für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

 

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.