Wichtige Information für Vereine

03.06.2020

Mehrfach wurde die Frage an das Landratsamt herangetragen, wie damit umzugehen ist, wenn die Amtszeit eines von den Mitgliedern gewählten Vereinsvorsitzenden abgelaufen ist. Pressesprecher Hans Prechtl stellt klar, dass derzeit weder eine Vorstandschaftssitzung noch eine Mitgliederversammlung abgehalten werden darf. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn Abstandsgebote und Maskenpflicht eingehalten werden. Die Vereine bleiben aber auch bei den jetzigen Beschränkungen handlungsfähig. Zum einen regeln manche Vereinssatzungen, dass Vorstände so lange im Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind. Zum zweiten regelt ein neues Bundesgesetz, das bis zum 31. Dezember 2021 gilt, dass auch ohne eine solche satzungsmäßige Bestimmung Vorstände im Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind oder eine Abberufung erfolgt. Insoweit muss eine Mitgliederversammlung jetzt nicht einberufen werden, wenn die Amtszeit der Vorstände endet und eine entsprechende Fortführungsklausel in der Satzung fehlt.