Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
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Information zur Grundsteuerreform

31.03.2022

Jeder Grundstücksbesitzer in Deutschland zahlt sie – die Grundsteuer.

 

Sie wird von der jeweiligen Gemeinde per Bescheid festgesetzt. Die individuellen Grundlagen für die Berechnung der Steuer ermittelt jedoch das Finanzamt. Die Gemeinde legt lediglich den Hebesatz fest, mit dem die Bemessungsgrundlage, die das Finanzamt errechnet hat, multipliziert wird. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v.W. liegt der Hebesatz zwischen 350 % und 450 %.

 

Die Grundlagenwerte, die die Finanzverwaltung errechnet, basieren auf dem Hauptfeststellungszeitpunkt zum 01.01.1964. Alle Feststellungen, die seitdem durch die Finanzämter getroffen werden, wurden auf diesen Zeitpunkt „zurückgerechnet“.     

 

Da sich die Grundstücks- und Gebäudewerte seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, wurde die Berechnung der Einheitswerte vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.

 

Der Bund hat daher die gesetzlichen Grundlagen für eine Neuregelung geschaffen und den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, abweichende Regelungen zu treffen. Bayern hat mit dem Erlass eines eigenen Grundsteuergesetzes von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht.

 

Wie läuft das Verfahren ab?

 

Zum Stichtag 01.01.2022 wird die Berechnungsgrundlage für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu festgestellt. Die neuen Werte werden erstmals für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 angewendet.

 

Das Bayerische Landesamt für Steuern erlässt in Kürze eine Allgemeinverfügung, in der alle Erklärungspflichtigen öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert werden.

 

Darüber hinaus erhalten die Bürgerinnen und Bürgern ab April 2022 ein Anschreiben der Finanzverwaltung mit zusätzliche Informationen zur Grundsteuerreform.

 

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist ab 01.07.2022 möglich, als Frist für die Abgabe wurde der 31.10.2022 festgelegt. Die Erklärungen können sowohl digital als auch in Papierform abgegeben werden. Die Formulare dazu stehen im Portal „Mein ELSTER“ im PDF-Format zur Verfügung. Ab Juli 2022 sind auch die Papiervordrucke bei den Servicezentren der Finanzämter und bei den Gemeinden erhältlich.

 

Weitere Informationen stehen auf der Website www.grundsteuer.bayern.de der Bayerischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe der Erklärungen wurde zudem eine Hotline eingerichtet, die Sie unter der Nummer 089/30700077 montags bis donnerstags von 8:00 – 18:00 Uhr und freitags von 8:00 – 16:00 erreichen können. Über das Portal ELSTER steht außerdem rund um die Uhr ein Chatbot zur Verfügung, in dem Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet werden.

 

Um das Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu erleichtern stellt die Bayerische Vermessungsverwaltung im 2. Halbjahr 2022 die relevanten Grundstücksdaten (Gemarkung, Flurnummer, Grundstücksgröße, Nutzung) über das Portal „Bayernatlas“ im Internet kostenlos zur Verfügung.

 

 

 

Die Gemeinden werden erst, nachdem der überwiegende Teil der Grundlagenwerte durch die Finanzverwaltung übermittelt wurde, über die Festsetzung der Hebesätze beraten, die ab 2025 zur Anwendung kommen werden. Dies wird voraussichtlich erst 2024 der Fall sein.

 

Was ändert sich?

 

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) werden wie bisher mit dem Ertragswert bewertet (Grundsteuerwert). Hier wird in Bayern das Bundesrecht umgesetzt. Anders als bisher gehören Wohngebäude künftig nicht mehr zum land- und forstwirt-schaftlichen Betrieb. Ab 2025 werden sie in Grundsteuer B nach den dort geltenden Vorschriften bewertet.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer B (allgemeines Grundvermögen) richten sich – anders als bisher – nicht mehr nach dem Wert des Grundbesitzes, sondern nur noch nach der Grundstücks- und Gebäudegröße. Der Grundstückswert bzw. der Bodenrichtwert spielen ebenso wenig eine Rolle wie das Baujahr oder die Ausstattung eines Gebäudes.

 

Wir werden Sie auch weiterhin über die aktuelle Entwicklung zu diesem Thema auf dem Laufenden halten. Unter der Telefonnummer 09672/920541 stehen wir Ihnen gerne für weitere allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform zur Verfügung.

 

Für detailliertere Informationen zur Berechnung der Einheitswerte bitten wir Sie, die vorstehend aufgeführten Angebote der Bayerischen Finanzverwaltung zu nutzen.