Verunreinigungen durch Hundekot und Problem freilaufende Hunde

01.04.2022

Die attraktive Kulturlandschaft rund um Schwarzhofen bietet Gästen und Einheimischen vielfältige Möglichkeiten zur Erholung. Besonders die Schwarzach prägt dabei große Teile des Gemeindegebiets. Der weitgehend unverbaute Flusslauf, zahlreiche Altwässer und Flutmulden sowie große Feuchtwiesenkomplexe unterschiedlicher Nutzung sind aber auch Lebensraum beispielsweise für verschiedene Wiesenbrüter. Unter anderem aus diesem Grund wurde die Schwarzach als sogenanntes "NATURA 2000"-Gebiet an die EU gemeldet. In diesen Gebieten sollen die vorhandene biologische Vielfalt erhalten und wildlebende Pflanzen, Tiere sowie natürliche und naturnahe Lebensräume geschützt werden. Dabei sind alle Veränderungen oder Störungen verboten, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen. Wiesenbrüter wie das Braunkehlchen, der Kiebitz oder die Bekassine sind sehr empfindlich vor allem während der Brutzeit. Besonders freilaufende Hunde sind leider oft ein Problem für diese und weitere Vogelarten wie die Feldlerche oder den Weißstorch, der hier auf Futtersuche geht. Zum Schutz der Wiesenbrüter sollten Hunde angeleint und die ausgewiesenen Wanderwege von Spaziergängern zwischen dem 15. März und 15. August nicht verlassen werden, appelliert Bürgermeister Maximilian Beer.

 

Aus gegebenem Anlass muss der Markt Schwarzhofen auch wieder auf die Verunreinigung öffentlicher Grundstücke und Grünflächen mit Hundekot hinweisen. So werden Kinderspielplätze, öffentliche Straßen und Wege etc. immer wieder durch Hundekot verunreinigt. „Deshalb weisen wir zum wiederholte mal daraufhin, dass Hunde auf öffentlichen Spielplätzen nichts zu suchen haben. Die Beseitigung des Hundekots durch Sandaustausch usw. verursacht einen nicht zu unterschätzenden Kostenaufwand, den die Allgemeinheit zu tragen hat. In erster Linie ist es unzumutbar und äußerst unappetitlich bzw. unhygienisch, wenn Kinder während des Spielens auf Spielplätzen mit den Hinterlassenschaften von Hunden in Berührung kommen“, so der Bürgermeister.

 

Ebenso wird die Fläche an der Schwarzach in Schwarzhofen (neben dem Wehr), die als Jugendzeltplatz des Marktes Schwarzhofen ausgewiesen ist, als Hundeklo-Wiese missbraucht. Auch die benachbarten Feuchtwiesen, aber auch generell die empfindlichen Schwarzachauen, werden von manchen Hundehaltern zur „Hundewiese“ umfunktioniert. Hundekot in den Wiesen führt immer wieder zu Ärger bei den Landwirten und gefährdet auch die Gesundheit von Menschen, da die Rinder z.B. Trichinen aus dem Hundekot über das Futter aufnehmen und wir diese über die Nahrungskette mit konsumieren.

 

Des Weiteren ist der Bereich um den Dientzenhoferweg (Umfeld des Friedhofes) wieder von „Tretminen“ heimgesucht. Es muss nicht sein, dass sich Fußgänger auf Gehwegen im „Slalom“ um die Hundehaufen fortbewegen oder die Mähenden in den Dreck mähen müssen.. Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Vierbeiner von öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen und z.B. in der eigenen Mülltonne zu entsorgen. Die Hundehaufen sollten von den Hundehaltern auch von den Grünstreifen vor den angrenzenden Anwesen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden, da diese Grünstreifen überwiegend von den Anliegern gepflegt werden. Für jeden müsste eigentlich verständlich sein, dass jedem die Pflege eines mit Hundehaufen übersäten Grünstreifens verleidet wird.  

 

Schon seit längerem hat der Markt an neuralgischen Punkten als Service „Hundetoiletten“ aufgestellt, an denen kostenlos Hundekotbeutel entnommen und auch dort gerne der Dreck entsorgt werden kann. Leider mehren sich Fälle, dass Hundekot zwar im Beutel gesammelt, der Beutel aber wild in der Natur hinter Büschen etc. entsorgt wird, was der Natur doppelt schadet.

 

Der Markt behält sich vor, gegen bekannt gewordenen Hundebesitzer, die sich nicht an die andernorts längst selbstverständlichen Verhaltensanforderungen halten, rechtliche Schritte einzuleiten und Kostenersatz zu fordern!

 

Hinzuweisen wäre aber in diesem Zusammenhang, trotz allem Verständnis für die Verärgerung, auch, dass so genannte „Selbsthilfe“ von Straßenanliegern, die Hundekot vom Grünstreifen auf den Gehweg „befördern“ und dadurch den Fußgängerverkehr zwingen, auf die Straße auszuweichen, nicht erlaubt ist.

 

Im Übrigen danken wir den vielen verständnisvollen und ordentlichen Hundehaltern, für die die Beachtung o.g. Regeln schon längst ein Selbstverständnis ist.