Aktuelles zur Grundsteuerreform

20.06.2022

Ab 01.07.2022 können die Grundsteuererklärungen beim Finanzamt abgegeben werden. Als Frist für die Abgabe wurde der 31.10.2022 festgelegt. 

 

Die Erklärungen können sowohl digital als auch in Papierform abgegeben werden. Dazu stehen ab 01.07.2022 im Portal ELSTER Erklärungsvordrucke zur Verfügung. Auf der Homepage grundsteuer.bayern.de stehen finden Sie die Formulare im PDF-Format zum Ausfüllen am PC. Diese können Sie anschließend ausdrucken und unterschrieben an das zuständige Finanzamt übermitteln. 

Darüber hinaus hält das zuständige Finanzamt und auch die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald Papiervordrucke bereit. Wir geben die notwendigen Vordrucke gerne zu den allgemeinen Öffnungszeiten an Sie aus. 

 

Ein Versand der Vordrucke durch die Verwaltungsgemeinschaft ist leider nicht möglich. Ebenso wenig ist es möglich und zulässig, dass die Grundsteuererklärungen durch die Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft ausgefüllt werden.

 

Sofern Sie für die Grundsteuererklärung noch grundstücksbezogene Daten, wie z.B. die Gemarkung, Flurnummer, Grundstücksgröße, Ertragsmesszahl für landwirtschaftliche Grundstücke benötigen, können Sie im 2. Halbjahr 2022 über das Portal „Bayernatlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kostenlos auf diese Daten zugreifen. 

 

Auf der Website der Bayerischen Finanzverwaltung www.grundsteuer.bayern.de werden die gängigsten Fragen beantwortet. Dort sind auch Videos eingestellt, die das Ausfüllen der Steuererklärungsvordrucke erklären.. Für allgemeine Fragen wurde eine Telefonhotline eingerichtet, die Sie unter der Nummer 089/30700077 montags bis donnerstags von 8:00 – 18:00 Uhr und freitags von 8:00 – 16:00 erreichen können. Über das Portal ELSTER steht außerdem rund um die Uhr ein Chatbot zur Verfügung, in dem Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet werden.