Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
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Öffentliche Bekanntmachung - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus Uckersdorf

09.03.2023

Der Markt Schwarzhofen hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von vorgereinigtem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen und gemeinsam abgeleiteten Niederschlagswasser aus Uckersdorf über einen Teich auf Flur-Nr. 21 Gmkg. Uckersdorf in einen Graben beantragt.  

 

Der Plan liegt in der Zeit vom 01.04.2023 – 30.04.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer 1.1, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg vorm Wald, zur Einsichtnahme auf. 

 

Die Planunterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

 

https://share.landkreis-schwandorf.de/s/YaZjJQB8cpTsqKg

 

Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben. 

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan zu erörtern.

 

Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Neunburg vorm Wald, 31.03.2023 

Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald


Maximilian Beer 
Erster Bürgermeister