Gemeinschaftsversammlung |
![]()
![]()
Gemeinschaftsvorsitzender |
![]()
Die Gemeinschaftsversammlung |
| ist zuständig für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltungsgemeinschaft betreffen |
Die Gemeinschaftsversammlung |
|||
|
|
wählt den Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter | ||
|
|
beschließt über die Haushaltssatzung sowie über den Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft | ||
|
|
stellt die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft fest und beschließt über die Entlastung | ||
|
|
stellt die Bediensteten ein, befördert oder gruppiert sie höher und entlässt sie | ||
|
|
beschließt über bedeutende Anschaffungen | ||
|
|
erlässt die Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung | ||
Die Gemeinschaftsversammlung |
| besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Jede Mitgliedsgemeinde entsendet ihren Ersten Bürgermeister und mindestens ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner erhöht sich die Zahl der Vertreter um ein weiteres Gemeinderatsmitglied. |
Die Gemeinschaftsversammlung |
| wird auf die Dauer der Wahlperiode der Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt. Die Gemeinschaftsräte üben somit ihr Amt grundsätzlich 6 Jahre aus. |
| Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung
in der Wahlperiode 2008 - 2014 |
|||
|
Hans Graßl,
Erster Bürgermeister |
||
|
Wolfgang Probst,
Erster Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzender |
||
|
Maximilian Beer,
Erster Bürgermeister |
||
|
Harald Neußinger,
Erster Bürgermeister |
||
![]()
| Der Gemeinschaftsvorsitzende |
wird aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Erste Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde. Die Mitgliedsgemeinden können für die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden keine Weisungen erteilen. |
| Der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende |
wird ebenfalls aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt. Der oder die (maximal zwei) müssen nicht Erste Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde sein. |
| Der Gemeinschaftsvorsitzende |
wird auf die Dauer seines gemeindlichen Amtes gewählt; er kann nicht abweichend auf bestimmte Zeit gewählt werden. |
| Gemeinschaftsvorsitzender in der Wahlperiode 2008 – 2014 | |||
|
Wolfgang Probst |
||
|
Harald Neußinger |
||
Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft |
Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist die Zusammenfassung und Bündelung der Verwaltungskraft der Mitgliedsgemeinden in einer zentralen Dienststelle. Die Verwaltungsgemeinschaft soll deshalb das umfassende Dienstleistungszentrum für die Verwaltungsaufgaben der beteiligten Gemeinden schlechthin sein. Mit der Qualität dieser Verwaltung steht und fällt nicht nur die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgemeinschaft selbst, sondern auch die Funktion für die Mitgliedsgemeinden. Je wirkungsvoller der Verwaltungsverbund arbeitet, desto größer ist die Chance der Mitgliedsgemeinden, alle ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen, insbesondere auch den Bürgerinnen und Bürgern in allen Verwaltungsangelegenheiten fachkundig zu helfen. Die personelle Besetzung, die räumliche Unterbringung und die sachliche Ausstattung der Verwaltungsgemeinschaft sind deshalb auch für die Mitgliedsgemeinden von grundlegender Bedeutung. |