Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
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Fördergebiet

Fördergebiet

 

Kommunale Förderung

 

Im Rahmen der Altortsanierung hat der Marktgemeinderat ein kommunales Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm erstellt, um die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Ortsbildpflege weiter zu fördern und Mehrbelastungen daraus auszugleichen. Über dieses Programm werden vom Markt und der Regierung der Oberpfalz den Hauseigentümern Mittel bereitgestellt, die diesen die Möglichkeit geben sollen, Gelder abzurufen und Kosten zu decken, die durch die Beachtung der Richtlinien der Altortsanierung entstehen.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschl. Fenstern und Türen
  • Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten
  • Herstellung und Umgestaltung, Begrünung und Bepflanzung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
  • Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen in Bezug auf Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen in Erdgeschossen


Anerkannt werden Baukosten sowie Baunebenkosten bis zu 10 % der Baukosten. Außerdem können Selbsthilfeleistungen bis max 50 % der durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten gefördert werden. Die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern im Einzelfall vom Markt entschieden wird, beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro durch den Markt. Daneben bestehen weitere Fördermöglichkeiten durch die Regierung der Oberpfalz.

Neben diesen direkten Fördermöglichkeiten sieht das Einkommenssteuergesetz erhöhte Absetzungsmöglichkeiten für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten vor. Eingehende Beratung über die steuerlichen Möglichkeiten kann durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder durch Finanzämter erfolgen.

Das vom Marktgemeinderat beschlossene Kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm enthält alle Voraussetzungen und Informationen über Fördermöglichkeiten. Daneben steht die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Erläuterungen zum Ablauf:

Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch zu nehmen ist folgendes zu beachten:

Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Gemeinde bzw. Planungsbüro, Vorabsprache bzw. Vereinbarung eines Ortstermins mit Gemeinde, Planungsbüro, Eigentümer, Architekt.

Dabei geht es in der Regel um folgende Fragen:

  1. Liegt das Objekt innerhalb des Fördergebiets, welche Aussagen trifft der Sanierungs- bzw. der Maßnahmenplan, welche weiteren Aussagen sind den Vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen?
  2. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude? Um die Beseitigung von gestalterischen Mängeln, um Umnutzung, Abbruch und / oder Neubau? Sind die Freiflächen gestalterisch und / oder ökologisch zu verbessern?
  3. Welche gestalterischen Merkmale zum Städtebau, zu den Gebäuden und zu den Freiflächen sind zu beachten, welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?
    
  • Nach dieser Vorabstimmung beauftragt der Eigentümer einen Architekten / oder Bauhandwerker die entsprechenden Pläne / z.B. Bauvoranfrage oder Bauantrag / oder Werkzeichnungen auszuarbeiten.


Für die zuwendungsfähigen Bauteile holt er bei Gewerken ab 1.000 Euro drei Kostenangebote ein.
 

  • Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird vom Planungsbüro eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abgegeben und die Höhe des Zuschusses nach dem Kommunalen Förderprogramm vorläufig ermittelt (siehe Anlage Berechnungsblatt 1)
  • Nach Abschluß der Maßnahme wird vom Planungbüro / der Gemeinde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die vorläufigen Bewilligungsunterlagen auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Maßnahme überprüft. Abgerechnet wird auf der Basis der eingereichten Rechnungen.

 

Gestaltungssatzung

Mit der vom Marktgemeinderat ebenfalls beschlossenen Gestaltungssatzung werden Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt, um hier ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Allen Interessenten wird empfohlen, sich vor den Bauarbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald eine Gestaltungssatzung zu besorgen und diese während der Bauarbeiten den beteiligten Firmen zu überlassen, damit diese sich an die dort genannten Vorschriften halten können.