Recyclinghöfe:

 

Für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald bestehen derzeit folgende Recyclinghöfe:

 

Dieterskirchen:


Bauhof
Horneckgasse 10
0171 / 745 13 51
 

Recyclinghof Dieterskirchen

Geöffnet jeweils am Samstag in den geraden Wochen
(= Wochen, in denen die Restmüllabfuhr erfolgt)
Öffnungszeiten: 09.00 - 12.00 Uhr
An Feiertagen: geschlossen
 

Grüngut:

1,00 € pro Schubkarren
5,00 € pro 0,5 cbm

alternativ:
Biogasanlage
Georg Rückerl
Weislitz 3
 


Neukirchen-Balbini
:

Fronauer Str. 35
09465 / 620
 


Recyclinghof Neukirchen-Balbini

Geöffnet jeweils am Samstag
Öffnungszeiten: 10.00 - 12.00 Uhr
An Feiertagen: geschlossen
 

Grüngut:

1,00 € pro Schubkarren
5,00 € pro 0,5 cbm


Schwarzhofen:

Recyclinghof Neunburg v.W.
Rötzer Str. 2
09672 / 920 84 80

 


Recyclinghof Neunburg v.W.
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr; ganzjährig
Samstag 08.00 - 12.00 Uhr, ganzjährig

Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr, ab März bis Ende Oktober

 

Grüngut:

Abgabe bei Kläranlage
Tel: 0173 / 17 21 994

1,00 € pro Schubkarren
5,00 € pro 0,5 cbm
 

Thanstein:


Bauhof
Hebersdorf 1
09676 / 786
 

Recyclinghof Thanstein

Geöffnet jeweils am Samstag
Öffnungszeiten: 09.00 - 11.00 Uhr
An Feiertagen: geschlossen

Grüngut:

1,00 € pro Schubkarren
5,00 € pro 0,5 cbm

 

 

 

Betrieb von Recyclinghöfen

Im Landkreis Schwandorf befinden sich zahlreiche Recyclinghöfe. Für den Betriebsablauf dieser Recyclinghöfe sind die jeweiligen Gemeinde zuständig.

Diese Annahmestellen dienen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, welche an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, als Serviceeinrichtung zur kostenlosen Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Materialien.

Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit ist jedoch die Anlieferung nur in Kleinmengen bis maximal 0,5 Kubikmeter pro Anlieferungstag möglich. Sofern jedoch größere Mengen anfallen, hat der Abfallerzeuger diese selbst oder über private Unternehmen auf eigene Kosten zu entsorgen.

Angeliefert werden können:

Angeliefert
werden
können:
Sperrmüll Sperrmüll sind sperrige Gegenstände, die als Einzelteile nicht in die Mülltonne passen.
Beispiele: Möbel, Teppiche, Matrazen usw.; große Teile wie Sofa, Schrank oder Tisch müssen zerlegt werden.
Nicht angenommen werden Säcke oder Schachteln mit Hausmüll, Tapeten oder Ähnlichem
Schrott Materialien, die überwiegend aus Metall bestehen, können im Schrottcontainer entsorgt werden.
Beispiele: Holz- oder Kohleöfen, Badeöfen, Elektroöfen (ohne Nachtspeicheröfen), Ölöfen (völlig von Öl entleert), Waschmaschinen, Bleche, Dachrinnen oder Metallrohre (auf 1,5 m gekürzt), Fahrräder (ohne Sattel, Schlauch und Mantel) usw.
Altfette Es wird nur Friteusen-, Back-, Brat-, und Grillfett sowie Pflanzenöl aus Haushalten angenommen. Das Fett muß frei von Essensresten sein und ohne Behälter in das Sammelfaß gegeben werden. Die Abgabe von Altfett aus Gewerbebetrieben ist nicht möglich.
Bauschutt recycelbar Über die Bauschuttcontainer (soweit vorhanden, bitte erfragen) ist nur die Entsorgung von recycelbaren Bauschutt möglich.
Beispiele: Mauersteine, Mörtelreste, Dachziegel, Fliesenreste, Beton
Es dürfen keine Fremdanteile wie Eternit, Holz, Glas, Rigips, Papier, Styropor, Folien oder Kunststoffe enthalten sein!
Flach-/Fensterglas

Es kann Fensterglas, Isolierglas und Drahtglas abgegeben werden. Es dürfen keine Fremdanteile wie Rahmen oder Metallteile enthalten sein.
Die Annahme von Glas aus Gewerbebetrieben ist nicht möglich.
Nicht angenommen wird bleihaltiges Glas wie z.B. Bildschirme und Bleikristall oder Autoscheiben. Die Entsorgung von Flaschen- oder  Behälterglas hat weiterhin über die im Landkreis flächendecken vorhandenen Sammelcontainer zu erfolgen!

Grüngut: Grüngut wie Rasen oder Gartenabfälle. Keine Holzabfälle. Höchstabgabemenge 0,50 cbm. Es sollte darauf geachtet werden, dass im Grüngut keine Plastik oder sonstige nicht kompostierbare Gegenstände enthalten sind (Kunststoffbänder, Tüten usw).
Elektroschrott: z.B. Fernsehgeräte, PC-Monitore, evtl. andere Elektrogeräte
Hinweis: Die Annahme von Kühlgeräten in den Recyclinghöfen ist nicht möglich. Da Kühlschränke und Gefriertruhen umweltschädigende Flüssigkeiten und Gase enthalten, ist eine fachge-rechte Entsorgung notwendig. Die Abholung dieser Geräte erfolgt nach Terminvereinbarung durch die Firma Lober in Neunburg vorm Wald (Tel.-Nr. 09672/92010). Für die Abholung und ordnungsgemäße Verwertung wird für ein haushaltsübliches Kühlgerät ein Preis von 23,00 € erhoben.