Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung der Veröffentlichung der Kostensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe
20.01.2025
Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für ihre Mitgliedsgemeinden Markt Schwarzhofen, Markt Neukirchen-Balbini, Gemeinde Dieterskirchen und Gemeinde Thanstein nachstehendes gem. Art. 22 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG bekannt:
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 die Kostensatzung neu erlassen, die in der Zwischenzeit vom Landratsamt Schwandorf im Amtsblatt des Landkreises Nr. 26/2024 vom 06.12.2024 amtlich bekanntgemacht worden ist.
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