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Chance Städtebauförderung: Markt Schwarzhofen und Staat unterstützen Anwesensbesitzer im Altort Schwarzhofen

Altortsanierung - Was ist das?

Nachdem der Altort Schwarzhofens mehr und mehr „auszubluten“ drohte, beschäftigte sich der Marktgemeinderat bereits Mitte der 80er Jahre mit der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns. Mit den Möglichkeiten des Städtebauförderungsprogramms soll der Ortskern Schwarzhofens im Rahmen einer Altortsanierung wieder mit Leben und Vitalität erfüllt werden. Folgende Ziele werden mit der Altortsanierung verfolgt:

 

  • Verbesserung der Wohnqualität, der wirtschaftlichen Basis und damit der Vitalität durch beispielsweise folgende Einzelmaßnahmen:

    a) umfassende Gebäudesanierungen

    b) Schaffung von neuem Wohnraum

    c) Verbesserung des Wohnumfeldes beispielsweise durch die Lösung des Verkehrsproblems in der  Hauptstraße, Verbesserung und gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen, Sicherung der Versorgung mit Produkten des täglichen Lebens
  • Förderung der kulturellen Aktivitäten mit dem Versuch, Handwerksbetriebe anzusiedeln, die Attraktivität des Marktes zu erhöhen und dadurch auch gerade junge Menschen wieder anzuziehen

 

  • Sicherung und Verbesserung der ökologischen Verhältnisse durch die Beseitigung von Missständen im Grün- und Freiflächenbereich
  • Straßenraum soll wieder die Funktion als Aufenthaltsraum erhalten

 

Für die positive Weiterentwicklung des Ortes ist ein intaktes Leben im Ortskern Grundvoraussetzung. Der Bevölkerungsrückgang, die Überalterung, das "Leerfallen" von Wohn- und landwirtschaftlichen Anwesen und die Verkehrsverhältnisse werfen einen langen Schatten auf die zum Teil noch vorhandenen schönen Elemente und gefährden die Zukunft des Ortes, welche gerade durch die Altortsanierung gesichert werden soll.


Während anfangs das Städtebauförderungsprogramm wenig Akzeptanz in der Bevölkerung fand, hat sich dies zwischenzeitlich zum Positiven verändert. So sind gerade entlang der Ortsdurchfahrt in Schwarzhofen zahlreiche private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden, die dazu beitragen, dass das optische Erscheinungsbild des Marktes wesentlich verbessert wurde.

 

Wenn wir den Altort Schwarzhofen weiter voran bringen wollen, gelingt dies nur, wenn möglichst viele Grundstücksbesitzer und Anwesenbesitzer aktiv mitmachen und ihren Beitrag zur Attraktivität des Ortskerns leisten und ihr Anwesen entsprechend erhalten bzw. erneuern oder sanieren. All denen, die bisher bereits ihren Beitrag dazu geleistet haben, gilt der ausdrückliche Dank des Marktes.


Neben den privaten Grundstückseigentümern ist natürlich auch der Markt gefordert, seinen Beitrag zum Gelingen der Altortsanierung zu leisten. Nachdem Anfangs – wie bereits erwähnt – das Interesse der Bürgerinnen und Bürger sehr zögerlich war, oblag es gerade dem Markt, mit gutem Beispiel voranzugehen. Zahlreiche Grunderwerbe im Rahmen der Altortsanierung als Vorbereitung für spätere Maßnahmen, der Abbruch von nicht mehr sanierungsfähigen oder –würdigen Objekten, die Katasterneuvermessung uvm. sind nur einige Beispiele hierfür.

 

Besonders sind aber die markanten Maßnahmen der Kommune sichtbar und haben wesentlich zur Verbesserung der Situation im Ortskern Schwarzhofens beigetragen:

 

  • Neubau der gesamten Ortsdurchfahrt mit Schaffung von ausreichend breiten Gehwegen und Pflanzung von Bäumen
  • Neugestaltung des General-Stephan-Platzes und Umbau zu einer Aufenthaltszone mit künstlerischem Brunnen und Sitzgelegenheiten
  • Komplette Neugestaltung des Marktplatzes mit Begrünung
  • Abbruch des Lehrnbecher-Hauses und Schaffung von Parkplätzen und eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrheim
  • Abbruch von zwei weiteren Gebäuden gegenüber des Pfarrheims und Schaffung eines

attraktiven Bauplatzes

  • Schaffung öffentlicher Parkplätze in der Neunburger Straße
  • Abbruch des alten Bruckmayer-Brauhauses und Neubau des Schwarzachtal-Kindergartens an dieser Stelle
  • Abbruch des alten BaWa-Lagerhauses und der aufgelassenen Raiffeisenbank und Neubau von Feuerwehrhaus und Bauhof an dieser Stelle
  • Abbruch eines alten Hauses im Klosterhof und Schaffung des Friedhofweges

 

 

 


Wo ist das genaue Fördergebiet im Altortbereich?

Fördergebiet im Altortbereich

 

 

Wie komme ich an Fördergelder und was muss ich beachten?

Seit fast drei Jahrzehnten ist der Ortskern des historischen Altortes von Schwarzhofen in die Förderkulisse des Städtebauförderprogramms aufgenommen. Es ist dies eine große Chance, um unser historisches Erbe nicht nur für die Nachwelt zu erhalten, sondern es auch zu sanieren und zeitgemäße Nutzungen der Gebäudlichkeiten zu ermöglichen.

 

Ein notwendiges Instrument dabei ist die Gestaltungssatzung. Fast 20 Jahre nach der erstmaligen Auflage unserer Gestaltungssatzung wurde diese 1999 komplett erneuert.

 

Insgesamt ist die Gestaltungssatzung ein wertvolles Instrument, Entwicklungen zuzulassen und sogar zu fördern, andererseits aber auch den Charakter des historischen Altortes zu erhalten. Insoweit hat sich die Gestaltungssatzung für den Bereich des alten Marktortes bewährt.

 

Mit der Gestaltungssatzung werden Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt, um hier ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Allen Interessenten wird empfohlen, sich vor den Bauarbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald eine Gestaltungssatzung zu besorgen oder diese herunterzuladen und sie während der Bauarbeiten den beteiligten Firmen zu überlassen, damit diese sich an die dort genannten Vorschriften halten können. Die Gestaltungssatzung ist übrigens als Ortsrecht zu beachten, auch wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen wollen!

 

 

Der Markt Schwarzhofen möchte aber auch diejenigen, die ihr Haus im Altortbereich haben, zusammen mit dem Freistaat Bayern finanziell unterstützen. Bereits im Jahre 2015 hat der Markt Schwarzhofen das Kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm überarbeitet und aktualisiert. Im Rahmen des Kommunalen Förder- und Geschäftsflächenprogramms können im abgegrenzten räumlichen Geltungsbereich nachstehende Maßnahmen gefördert werden:

 

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster und Türen (max. 10.000 € Förderung),
  • Verbesserung an Dächern und Dachaufbauten (max. 10.000 € Förderung),
  • Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung (max. 5.000 € Förderung),
  • Geschäftsflächenprogramm, Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung u. Vermeidung von Leerständen u. die Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen, einschließlich dazugehörender Neben- und Lagerräume (max. 5.000 € je Geschäftseinheit).

Anerkannt werden Baukosten sowie Baunebenkosten bis zu 10 % der Baukosten. Außerdem können Selbsthilfeleistungen bis max. 50 % der durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten gefördert werden. Die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern im Einzelfall vom Markt entschieden wird, beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro je Fördertatbestand durch den Markt. Daneben bestehen weitere Fördermöglichkeiten durch die Regierung der Oberpfalz.

Neben diesen direkten Fördermöglichkeiten sieht das Einkommenssteuergesetz erhöhte Absetzungsmöglichkeiten für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten vor. Eingehende Beratung über die steuerlichen Möglichkeiten kann durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder durch Finanzämter erfolgen.

Das vom Marktgemeinderat beschlossene
Kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm enthält alle Voraussetzungen und Informationen über Fördermöglichkeiten. Daneben steht die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Erläuterungen zum Ablauf:

Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch zu nehmen ist folgendes zu beachten:

Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Gemeinde bzw. städtebaulichen Berater, Vorabsprache bzw. Vereinbarung eines Ortstermins mit Gemeinde, städtebaulichen Berater, Eigentümer, Architekt.

Dabei geht es in der Regel um folgende Fragen:


  1. Liegt das Objekt innerhalb des Fördergebiets, welche Aussagen trifft der Sanierungs- bzw. der Maßnahmenplan, welche weiteren Aussagen sind den Vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen?
  2. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude? Um die Beseitigung von gestalterischen Mängeln, um Umnutzung, Abbruch und / oder Neubau? Sind die Freiflächen gestalterisch und / oder ökologisch zu verbessern?
  3. Welche gestalterischen Merkmale zum Städtebau, zu den Gebäuden und zu den Freiflächen sind zu beachten, welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?
    
  • Nach dieser Vorabstimmung beauftragt der Eigentümer einen Architekten / oder Bauhandwerker, die entsprechenden Pläne / z.B. Bauvoranfrage oder Bauantrag / oder Werkzeichnungen auszuarbeiten.


Für die zuwendungsfähigen Bauteile holt er bei Gewerken ab 1.000 Euro drei Kostenangebote ein.
 

  • Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird vom städtebaulichen Berater der Gemeinde eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abgegeben und die Höhe des Zuschusses nach dem Kommunalen Förderprogramm vorläufig ermittelt
  • Nach Abschluß der Maßnahme wird vom städtebaulichen Berater / der Gemeinde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die vorläufigen Bewilligungsunterlagen auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Maßnahme überprüft. Abgerechnet wird auf der Basis der eingereichten Rechnungen.

 

 An wen kann ich mich wenden?

Wichtig in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass der Markt Schwarzhofen die Kosten für die städtebauliche Beratung und die Finanzierungsberatung der Eigentümer trägt. D.h. es fallen für die Interessenten keine Beratungskosten an!

 

Unser städtebaulicher Berater ist Dipl. Ing. Architekt / Stadtplaner Martin Popp. Er ist wie folgt zu erreichen:

 

Telefon 089 / 78792131

Telefax 089 / 78792132

Mobil  0176 / 21257994

E-Mail

 

Für die ebenfalls kostenlose Finanzierungsberatung steht im Auftrag des Marktes Schwarzhofen Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) Ernst Zobel von der Stadtbau Amberg GmbH bereit. Seine Kontaktdaten:

 

Telefon 0 96 21 / 378 31

Telefax 0 96 21 / 378 35

E-Mail

 

Herr Popp und Herr Zobel sind auch gerne, nach Terminvereinbarung, bereit, vor Ort die geplanten Maßnahmen zu besprechen bzw. Lösungsmöglichkeiten, die zu einer entsprechenden Förderung führen können, zu erörtern.

 

Ich hoffe und wünsche mir sehr, dass die novellierte, mit zahlreichen Fachleuten abgestimmte Gestaltungssatzung und das Kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm Hilfe, Leitfaden und Richtschnur für sanierungswillige Bauherrn und heimatbewusste Grundstückseigentümer sein mögen, möglichst viele Maßnahmen in unserem Sanierungsgebiet angestoßen werden und Viele die kostenlosen Beratungen in Anspruch nehmen!

 

Beide Dokumente können Sie auch als Heftung im Rathaus Schwarzhofen und in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald erhalten oder gerne auch anfordern. Ansprechpartner ist Geschäftsleiter Jürgen Steinbauer, Tel. 09672 / 9205-10.

 

 

Der Markt Schwarzhofen unterstützt Sie gerne nach Kräften bei Ihren Vorhaben!

 

  

Maximilian Beer

Erster Bürgermeister

 

 

Download:

Gestaltungssatzung Sanierungsgebiet Alter Marktort

Kommunales Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm des Marktes Schwarzhofen