Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
Gemeinde
Dieterskirchen
 
Markt Neukirchen-
Balbini
 
Markt
Schwarzhofen
 
Gemeinde
Thanstein
 
Neunburg vorm Wald vernetzt
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Gremien

Der Marktgemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Marktgemeinderatsmitgliedern.
Die Marktgemeinderatsmitglieder werden in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt. Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 1000 und bis zu 2000 Einwohnern 12.
Der Marktgemeinderat des Marktes Neukirchen-Balbini besteht somit aus 12 Marktgemeinderatsmitgliedern und dem ersten Bürgermeister.

Der Marktgemeinderat Neukirchen-Balbini setzt sich in der Wahlperiode 2020/2026 wie folgt zusammen:

Eine Übersicht der Mitglieder finden Sie [hier].

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für die Prüfung der Jahresrechnung. Beim Markt Neukirchen-Balbini besteht er aus folgenden Mitgliedern:

 

Eine Übersicht der Mitglieder finden Sie [hier].

 

 

Das Amt des Ortsheimatpflegers ist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger existieren in vielen Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen.

 

Der Ortsheimatpfleger wird von der Gemeinde bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist möglich.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehören die Betreuung der lokalen Kultur und die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Der Ortsheimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:

 

  • Natur und Landschaft

  • Ortsgeschichte

  • Boden- und Baudenkmalpflege

  • Baupflege

  • Volkskunde

  • Schrifttum

  • Sprachpflege

  • Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen

     

Der Ortsheimatpfleger soll neben diesen Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.

 

Ortsheimatpfleger des Marktes Neukirchen-Balbini  [hier].

 

 

Jugendbeauftragte sind Mitglieder des Marktgemeinderats oder sonstige Gemeindebürger, die ehrenamtlich Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im Marktgemeinderat vertreten, unterstützen und fördern.

 

Jugendbeauftragte des Markt Neukirchen-Balbini  [hier].

 

 

Der Seniorenbeauftragte soll Ansprechpartner für die Senioren in der Marktgemeinde Neukirchen-Balbini sein und sich für deren Belange einsetzen. Des Weiteren soll er die bereits etablierten Veranstaltungen für Senioren und die engagierten Seniorenarbeit der Vereine und Gruppierungen noch besser koordinieren. Der Seniorenbeauftragte wird vom Marktgemeinderat bestellt oder gewählt.

 

Seniorenbeauftragter des Markt Neukirchen-Balbini [hier].

 

 

Die Familienbeauftragte soll die „Schnittstelle“ zwischen den Behörden und den in der Gemeinde ansässigen Familien sein. Sie soll sich als Ansprechpartner der Familien für deren Interessen im Marktgemeinderat einsetzen.

 

Familienbeauftragte des Markt Neukirchen-Balbini [hier]