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Hundekotbeutel und andere Restmüllabfälle gehören nicht in die Kompostgrube des Friedhofes

28.01.2025

Die Verwaltung des Friedhofes Schwarzhofen ist an den Markt Schwarzhofen herangetreten und berichtete, dass in den vergangenen Wochen des Öfteren in der Kompostabfallgrube, die ausschließlich für kompostierbare Friedhofsabfälle vorgesehen ist, Sachen entsorgt wurden, die nicht in die Grube gehören. Hierbei fiel auf, dass auch vermehrt Hundekotbeutel dort unsachgemäß entsorgt wurden und teilweise sogar in den Ästen angrenzender Bäume hingen. Diese müssen per Hand mühsam wieder aussortiert werden und das ist wahrlich keine schöne Aufgabe. 

 

Aufgrund dessen bitten die Friedhofsverwaltung Schwarzhofen sowie der Markt Schwarzhofen eindringlich darum, nur kompostierbare Friedhofsabfälle (kein Draht, keine Grablichter, kein Plastik, keine Reifen von Kränzen etc.) in der Kompostabfallgrube des Friedhofes zu entsorgen. Die Grablichter gehören in den Abfallsack. Andere Abfälle dürfen nicht am Friedhofsgelände abgelegt werden. Diese müssen anderweitig entsorgt werden.

 

Insbesondere Hundekot zählt auch nicht zu Friedhofsabfällen und ist nach wie vor in einem für solche Zwecke vorgesehenen öffentlichen Mülleimer oder der hauseigenen Restmülltonne zu entsorgen. 

Die Friedhofsverwaltung weist explizit darauf hin, dass bei weiterer Zuwiderhandlung die Grube gesperrt wird!