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Chance Städtebauförderung: Markt Schwarzhofen und Staat unterstützen Anwesenbesitzer im Altort Schwarzhofen

06.02.2025

Bereits Mitte der 80er beschäftigte sich der Marktgemeinderat mit der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns Schwarzhofens. 

Mit den Möglichkeiten des Städtebauförderungsprogramms soll der Ortskern Schwarzhofens im Rahmen einer Altortsanierung wieder mit Leben und Vitalität erfüllt werden. Folgende Ziele werden mit der Altortsanierung verfolgt:

 

1. Verbesserung der Wohnqualität, der wirtschaftlichen Basis und damit der Vitalität durch beispielsweise folgende Einzelmaßnahmen:

  1. Umfassende Gebäudesanierungen

  2. Schaffung von neuem Wohnraum

  3. Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch die Lösung des Verkehrsproblems in der Hauptstraße, Verbesserung und gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen, Sicherung der Versorgung mit Produkten des täglichen Lebens

 

2. Förderung der kulturellen Aktivitäten mit dem Versuch, Handwerksbetriebe anzusiedeln, die Attraktivität des Marktes zu erhöhen und dadurch auch gerade junge Menschen wieder anzuziehen

 

3. Sicherung und Verbesserung der ökologischen Verhältnisse durch die Beseitigung von Missständen im Grün- und Freiflächenbereich 

 

4. Straßenraum soll wieder die Funktion als Aufenthaltsraum erhalten 

 

Während anfangs das Städtebauförderungsprogramm wenig Akzeptanz in der Bevölkerung fand, hat sich dies zwischenzeitlich zum Positiven verändert. So sind gerade entlang der Ortsdurchfahrt in Schwarzhofen zahlreiche private gelungene Sanierungsmaßnahmen oder auch Abbruchmaßnahmen durchgeführt worden, die dazu beitragen, dass das optische Erscheinungsbild des Marktes wesentlich verbessert wurde. 

 

Wenn wir den Altort Schwarzhofen weiter voranbringen wollen, gelingt dies nur, wenn möglichst viele Grundstücksbesitzer und Anwesenbesitzer aktiv mitmachen und ihren Beitrag zur Attraktivität des Ortskerns leisten und ihr Anwesen entsprechend erhalten bzw. erneuern oder sanieren. All denen, die bisher ihren Beitrag dazu geleistet haben, gilt der ausdrückliche Dank des Marktes Schwarzhofen! 

 

 

Natürlich ist auch der Markt gefordert, seinen Beitrag zum Gelingen der Altortsanierung zu leisten. Hier sind folgende markante Maßnahmen der Kommune sichtbar und haben wesentlich zur Verbesserung der Situation im Ortskern Schwarzhofens beigetragen: 

 

  • Neubau der gesamten Ortsdurchfahrt mit Schaffung von ausreichend breiten Gehwegen und Pflanzung von Bäumen

  • Neugestaltung des General-Stephan-Platzes und Umbau zu einer Aufenthaltszone mit künstlerischem Brunnen und Sitzgelegenheiten

  • Komplette Neugestaltung des Marktplatzes mit Begrünung

  • Abbruch des Lehrnbecher-Hauses und Schaffung von Parkplätzen und eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrheim

  • Abbruch von zwei weiteren Gebäuden gegenüber des Pfarrheims und Schaffung eines attraktiven Bauplatzes 

  • Schaffung öffentlicher Parkplätze in der Neunburger Straße 

  • Abbruch des alten Bruckmayer-Brauhauses und Neubau des Schwarzachtal-Kindergartens an dieser Stelle

  • Abbruch des alten BayWa-Lagerhauses und der aufgelassenen Raiffeisenbank und Neubau von Feuerwehrhaus und Bauhof an dieser Stelle 

  • Abbruch eines alten Hauses im Klosterhof und Schaffung des Friedhofweges

 

Wo ist das genaue Fördergebiet im Altortbereich? 

Fördergebiet 

 

Wie komme ich an Fördergelder, was muss ich beachten? 

Der Ortskern des historischen Altortes von Schwarzhofen ist seit langer Zeit in die Förderkulisse des Städtebauförderprogramms aufgenommen. Dies ist eine große Chance, um unser historisches Erbe nicht nur für die Nachwelt zu erhalten, sondern es auch zu sanieren und zeitgemäße Nutzen der Gebäude zu ermöglichen. 

Hierfür ist ein notwendiges Instrument die Gestaltungssatzung, welche fast 20 Jahre nach der erstmaligen Auflage im Jahr 1999 komplett erneuert wurde. 

Mit dieser Satzung werden Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt, um hier ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. 

Allen Interessenten wird empfohlen, sich vor den Bauarbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald einen Abzug der Gestaltungssatzung zu besorgen oder diese von der Homepage herunterzuladen, um diese somit während der Bauarbeiten den beteiligten Firmen zu überlassen, um zu gewährleisten, dass sich an die Vorschriften gehalten werden kann. Die Gestaltungssatzung ist übrigens als Ortsrecht zu beachten, auch wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen wollen! 

 

Des Weiteren möchte der Markt Schwarzhofen aber auch diejenigen, die ihr Haus im Altortbereich haben, zusammen mit dem Freistaat Bayern finanziell unterstützen. Hierfür gibt es das kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm des Marktes Schwarzhofen, welches im Jahr 2015 überarbeitet und somit aktualisiert wurde. Im Rahmen dieses Programms können im abgegrenzten räumlichen Gestaltungsbereich nachstehende Maßnahmen gefördert werden:

 

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster und Türen (max. 10.000 € Förderung) 

  • Verbesserung an Dächern und Dachaufbauten (max. 10.000 € Förderung)

  • Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung (max. 5.000 € Förderung)

  • Geschäftsflächenprogramm, Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen und die Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs-, und Gastronomieflächen, einschließlich dazugehörender Neben- und Lagerräume (max. 5.000 € je Geschäftseinheit)

 

Anerkannt werden Baukosten sowie Baunebenkosten bis zu 10% der Baukosten. Außerdem können Selbsthilfeleistungen bis max. 50% der durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten gefördert werden. Die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern im Einzelfall vom Markt entschieden wird, beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 10.000 € je Fördertatbestand durch den Markt. Daneben bestehen weitere Fördermöglichkeiten durch die Regierung der Oberpfalz. 

 

Erläuterung zum Ablauf:

Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch zu nehmen ist folgendes zu beachten: 

 

1. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Gemeinde bzw. städtebaulichen Berater, Vorabsprache bzw. Vereinbarung eines Ortstermins mit Gemeinde, städtebaulicher Berater, Eigentümer und Architekt um in der Regel folgende Fragen zu klären:

 

  1. Liegt das Objekt innerhalb des Fördergebiets, welche Aussagen trifft der Sanierungs- bzw. der Maßnahmenplan, welche weiteren Aussagen sind den vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen? 

  2. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude? Um die Beseitigung von gestalterischen Mängeln, um Umnutzung, Abbruch und/oder Neubau? Sind die Freiflächen gestalterisch und/oder ökologisch zu verbessern?

  3. Welche gestalterischen Merkmale zum Städtebau, zu den Gebäuden und zu den Freiflächen sind zu beachten, welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?

 

2. Nach dieser Vorabstimmung beauftragt der Eigentümer einen Architekten oder Bauhandwerker, damit dieser die entsprechenden Pläne, beispielsweise Bauantrag, Bauvoranfrage oder Werkzeichnungen ausarbeiten kann.  Für die zuwendungsfähigen Bauteile holt er bei Gewerken ab 1.000 € drei Kostenangebote ein.

 

3. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird vom städtebaulichen Berater der Gemeinde eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abgegeben und die Höhe des Zuschusses nach dem Kommunalen Förderprogramm vorläufig ermittelt

 

4. Nach Abschluss der Maßnahme wird vom städtebaulichen Berater / der Gemeinde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die vorläufigen Bewilligungsunterlagen auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Maßnahme überprüft.  Abgerechnet wird auf Basis der eingereichten Rechnungen.

 

An wen kann ich mich wenden? 

Wichtig in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass der Markt Schwarzhofen die Kosten für die städtebauliche Beratung und die Finanzierungsberatung der Eigentümer trägt. D.h. es fallen für die Interessenten keine Beratungskosten an. 

 

Unser städtebaulicher Berater ist Herr Dipl. Ing. Architekt/Stadtplaner Martin Popp. Er ist wie folgt zu erreichen: 

Telefon:  089 78792131
Mobil:     0176/21257994
E-Mail:   

 

Für die ebenfalls kostenlose Finanzierungsberatung steht im Auftrag des Marktes Schwarzhofen Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) Ernst Zobel von der Stadtbau Amberg GmbH bereit:

Telefon: 09621/37831

E-Mail:   

 

Gerne können auch persönliche Termine mit Herrn Popp und Herrn Zobel vereinbart werden, um vor Ort die geplanten Maßnahmen zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten, die zu einer entsprechenden Förderung führen können, zu erörtern. 

 

Die Dokumente erhalten Interessierte als Heftung im Rathaus Schwarzhofen oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald. Ansprechpartner ist unser Bauamtsleiter Herr Volker Schneeberger, erreichbar unter der Telefonnummer 09672/9205-20.