Wasserrechtsverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Heiglfeld
Die Gemeinde Dieterskirchen hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Heiglfeld über ein Regenrückhaltebecken auf Flur-Nr. 233 Gem. Dieterskirchen in die Ascha beantragt.
Die Planung liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer-Nr. 2.2, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg vorm Wald, in der Zeit vom 05.05.2025 bis 06.06.2025 zur Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link: https://share.landkreis-schwandorf.de/s/TdicgE6q4Kb7qNK
Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan zu erörtern.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Neunburg vorm Wald, 25.04.2025
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
i.A.
Steinbauer
Geschäftsstellenleiter