Vereinfachte Ausweisbeantragung für Bürgerinnen und Bürger
In einigen Fällen besteht bisher eine Herausforderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten darin, dass die von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachten Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Lichtbilder nicht verwendet werden können und Bürgerinnen und Bürger einen zweiten Termin zur Ausweisbeantragung vereinbaren müssen. Dem wirkt die digitale Lichtbildaufnahme vor Ort entgegen und trägt zugleich dazu bei, Verwaltung moderner, bürgernäher und digitaler zu gestalten. Sie ist Bestandteil des Digitalpolitischen Programms bis 2025 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht: Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang ins Fotostudio ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotostudios gleichwohl künftig digital an die Behörde übertragen.
Bei der Erfassung und Verarbeitung der Lichtbilder in der Verwaltung entstehen jedoch zusätzliche Gebühren in Höhe von 6 Euro, welche auf die ohnehin schon bestehenden Gebühren bei der Passbeantragung dazugerechnet werden.