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Verbot von illegalen Grüngutablagerungen

04.11.2025


Aus gegebenem Anlass möchte der Markt über ein Thema informieren, das für die Sauberkeit und den Umweltschutz in unserem Markt von großer Bedeutung ist: Das Verbot von illegalen Grüngutablagerungen.

 

Unter Grüngut versteht man Gartenabfälle wie Äste, Sträucher, Rasen, Laub und andere pflanzliche Abfälle. Der Markt wurde vor geraumer Zeit offiziell in Kenntnis gesetzt, dass z.B. auf einem Grundstück bei Schönau seit längerem größere Mengen von Grüngut, das zum großen Teil von Privathaushalten stammen dürfte, noch dazu auf einem Grundstück des Marktes, abgelagert wird. Diese Ablagerungen sind nicht nur strafbar oder eine Gefahr für die Umwelt, sondern beeinträchtigen auch das Erscheinungsbild unseres Marktes.

 

Die Entsorgung von Grüngut in der Natur ist illegal aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Bundes und des Landes und kann bei Verstößen mit Geldstrafen bis zu 25.000 € geahndet werden.
 

Der Markt Schwarzhofen wird nun verstärkt auf die Einhaltung der Vorschriften achten müssen, da das Grundstück, worauf die Entsorgung stattgefunden hat, im Eigentum des Marktes ist und dieser dadurch rechtliche Probleme bekommen könnte. Eine offizielle Grüngutablagerungsstelle, die sich manche und auch die Gemeinde selbst wünschen würden, ist leider nicht so ohne weiteres machbar, da dies aufwendige und kostenintensive bauliche Voraussetzungen (z.B. zum Sammeln und Entsorgen der Sickersäfte) erfüllen müsste.

 

Wir bitten Sie, dieses Anliegen ernst zu nehmen und Ihre Gartenabfälle nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Zulässig ist zum Beispiel, das anfallende Grüngut aus dem eigenen Hausstand oder Gartenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück anfallen, auch selber auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Daneben gibt es offiziell zugelassene Grüngutverwerter, z.B. in unserer Nähe die Firma Mehltretter. 

 

Auch der Markt selber bietet ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeiten an: 
Es steht hierfür ein Grüngutcontainer am Recyclinghof in Schwarzhofen zur Verfügung, den Sie für kleine Mengen kostenlos nutzen können, größere Mengen kosten einen Kostenbeitrag, da der Markt sowohl an die Firma Lober für die Bereitstellung und den Transport des Containers wie auch an die Firma Mehltretter für die ordnungsgemäße Entsorgung zu zahlen hat.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  


  Illegale Grüngutablage