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Der Durchgang zwischen Lindenweg und Webergasse in der Siedlung in Neukirchen – Balbini ist nicht für die Nutzung mit Kraftfahrzeugen vorgesehen!

18.11.2025

Wie den Bürgerinnen und Bürgern aus Neukirchen – Balbini bekannt ist, gibt es zwischen der Webergasse und dem Lindenweg einen schmäleren Durchgang, welcher jedoch nicht zur Nutzung für Fahrzeuge aller Art vorgesehen ist. Beidseitig bei dem Durchgangsweg ist aus diesem Grund auch das Verkehrszeichen Nr. 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ angebracht. Lediglich die Nutzung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bei Einsätzen ist selbstverständlich erlaubt.  
Da der Weg zu vergangenen Zeiten ebenso von Anwohnern, Paketdiensten und weiteren Verkehrsteilnehmern genutzt wurde, hat der Markt Neukirchen – Balbini zusätzlich zur Beschilderung eine Kette angebracht, was dazu führte, dass sich durch diese Verdeutlichung jeder an die Verkehrsregel halten musste. Leider bringt jedoch die Entfernung dieser Absperrketten bei Einsätzen für den Rettungsdienst unnötigen Zeitaufwand mit sich, welchen wir unbedingt vermeiden möchten und deshalb die Ketten wieder entfernt haben.

 

Sofort nach Entfernung ist jedoch zu beobachten, dass der nicht gestattete Fahrzeugverkehr über den Durchgangsweg wieder seinen Lauf nimmt, als hätte es nie Absperrketten gegeben.

 

Hiermit möchten wir an allen Bürgerinnen und Bürgern appellieren, sich ab sofort an die Verkehrsbeschilderungen zu halten und die „Abkürzung“ über den Weg nicht weiter mit Fahrzeugen aller Art zu nutzen. Dies ist strengstens untersagt und wird bei weiterer Missachtung auch im Bedarfsfall polizeilich überwacht! Vielen Dank für Ihr Verständnis.