Bürgerbegehren zur Errichtung eines Naturfriedhofes in der Gemeinde Thanstein
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Frage: “Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Thanstein das Bauleitplanverfahren zur Errichtung des „Naturfriedhofes Dautersdorf“ fortsetzt?
Begründung: Am 7. Oktober 2025 befürwortete der Gemeinderat Thanstein zunächst einstimmig die Errichtung eines Naturfriedhofes durch die Firma Trauerwald GmbH sowie die Einleitung der notwendigen Bauleitplanung. In der Sitzung vom 9. Dezember 2025 revidierte der Gemeinderat diese Entscheidung jedoch mehrheitlich und verweigerte die Zustimmung zum Einleitungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Naturfriedhof Dautersdorf" auf den Flurnummern 660, 661, 662 und 661/1 der Gemarkung Dautersdorf.
Ziel des Bürgerbegehrens ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Thanstein frei über ihren Beisetzungsort im Gemeindegebiet entscheiden können und dafür auch die Möglichkeit haben sich auf einem Naturfriedhof beerdigen zu lassen. Ein Naturfriedhof stellt eine zeitgemäße Ergänzung zu den bestehenden Bestattungsformen dar und entspricht dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen letzten Ruhestätte.
Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayGO werden benannt:
1. Johann Deml, Jedesbach 14, 92554 Thanstein
2. Christine Keil, Jedesbach15, 92554 Thanstein
3. Norbert Keil, Jedesbach 15, 92554 Thanstein
Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrags berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.
Wenn Sie dieses Bürgerbegehren durch Ihre Unterschrift unterstützten wollen, können Sie sich in die Unterstützungslisten eintragen, die während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald im Einwohnermeldeamt ausliegen.
Eine weitere Möglichkeit zur Eintragung in die Unterstützungsliste besteht während der Bürgermeistersprechstunden an jedem Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr im Bürgerhaus Thanstein.
Gemeinde Thanstein, 23. Dezember 2025
Walter Schauer
Erster Bürgermeister














