Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
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Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwasseranlage Raggau

04.05.2021

Der Markt Schwarzhofen hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von vorgereinigtem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen und gemeinsam abgeleitetem Niederschlagswasser aus Raggau in den Seebach beantragt. 


Der Plan liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer-Nr. 1.8, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg vorm Wald, in der Zeit 


vom 01.06.2021 bis 01.07.2021

 

nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link:
http://file.landkreis-schwandorf.de/d/d4ec4e52f3ff49bb9921/ 

 

Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben. 


Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan zu erörtern. 
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 


Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

 

Neunburg vorm Wald, den 03.05.2021