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Gehwege und Rinnsteine sauber halten!

15.05.2023

Vollzug der Reinhalteverordnung des Marktes Schwarzhofen: Hinweis auf die Reinigungspflicht 

 

Hiermit wollen wir alle Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken des Marktes Schwarzhofen an die Reinigungspflicht gem. § 4 der Reinhalteverordnung erinnern und bitten, innerhalb der nächsten Tage die Gräser und das Unkraut, das auf dem Gehweg bzw. in der Regenrinne wächst, sowie die sonstigen Verschmutzungen zu beseitigen und weiterhin dauerhaft die anliegenden Gehwege sauber zu halten. 

 

Ebenso ist der Bereich der angrenzenden Straße regelmäßig, d.h. in der Regel einmal in der Woche, zu kehren und zu säubern. Die Bestimmungen gelten übrigens nicht nur im Ortsbereich Schwarzhofen, sondern innerorts in allen Gemeindeteilen des Marktes! Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Aufgrund von zahlreichen Bürgerbeschwerden, dass in einzelnen Straßen schon seit langem manche Anwesenbesitzer nicht mehr zum Besen gegriffen haben, wird der Markt in den nächsten Tagen die Einhaltung der Verordnung kontrollieren. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten darf und können und werden mit Bußgeldern geahndet werden!