Vorübergehende Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität - Abkochgebot
05.02.2024
Es wurde festgestellt, dass der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für mikrobiologische Kolonien (§ 43 Abs. 3 TrinkwV) überschritten wird.
Es wird um die Beachtung der entsprechenden Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald vom 05.02.2024 gebeten. Die Bekanntmachung finden Sie nachfolgend unter der Rubrik "Downloads".
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