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Neunburg vorm Wald
 
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Ausschreibung Winterdienstleistung im Gemeindebereich Dieterskirchen

23.05.2024

 

Die Gemeinde Dieterskirchen schreibt hiermit die Winterdienstleistungen auf den öffentlichen Straßen (ca. 20 km Gemeindeverbindungsstraße und ca. 10 km Innerortsstraßen, mittlerer Stundenaufwand der letzten 5 Jahre ca. 160 Stunden) der Gemeinde ab der Winterdienstsaison 2024/2025 aus. Die Winterdienstleistungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeschrieben. Vertragsbeginn ist der 01.07.2024, Vertragsende 30.06.2029.
Folgende Punkte sind zu erfüllen:

-    Der Auftragnehmer stellt ein geeignetes, betriebs- und verkehrssicheres Winterdienstfahrzeug mit Allrad (Motorleistung mind. 150 PS) sowie einen Fahrer mit entsprechendem Führerschein, max. Fahrzeughöhe 3,30 m (Durchfahrt Silo), entsprechender Winterbereifung. Schneepflug (Breite Schild min. 3,00 m), Streuautomat (Fassungsvolumen mind. 1,5 m³, wegeabhängig), Schneeketten.
-    Gewährleistet eine 24 -Stunden Rufbereitschaft jeweils vom 01.11. – 31.03. des jeweiligen Jahres über Mobiltelefon
-    Bereitstellung eines Ersatzfahrers (z.B. bei Krankheit und Urlaub), sowie eines Ersatzfahrzeuges (bei Ausfall Winterdienstträgerfahrzeug oder Aufbau)
-    Verwendung von asphaltschonenden Kombischienen.
-    Bereitstellung des aufgerüsteten Winterdienstfahrzeuges ab 01.11. des jeweiligen Jahres.
-    Nachweis der Zusatzhaftpflichtversicherung „Winterdienst“
-    Das Montieren und Demontieren der Winterdienstausrüstung, Reinigung, Beschaffung und Montage von Ersatz- und Verschleißteilen und Reparaturen sind in den Winterdienststundensatz eizurechnen.
-    Die Abrechnung erfolgt halbe Stunden genau, ein Räum- und Streubuch ist zu führen und bei der Abrechnung vorzulegen.
-    Ein unterschiedlicher Stundensatz für Räumen/Streuen und nur Streuen wird nicht vereinbart. Beim Angebot ist der Stundensatz in Brutto anzugeben.
-    Das Streusalz wird durch die Gemeinde gestellt.
-    Der Räum- und Streuplan der Gemeinde ist eizuhalten

 

Folgende Normen und Gesetze sind einzuhalten:
DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten
StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
StVZO § 34 Achslast und Gesamtgewicht
Merkblatt für den Winterdienst Ausgabe 2020 FGSV Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement
Merkblatt für Winterdienstfahrzeuge vom 07.10.1996


Angeboten wird der Stundensatz in € incl. der geltenden MWST            ___________


Das Angebot ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußeren Kennzeichnung „Angebot Winterdienstleistung Dieterskirchen“ bis spätestens 10.06.2024 um 10. Uhr bei der VG Neunburg, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg vorm Wald, einzureichen.
Bei Fragen bitte Hr. Volker Schneeberger unter 09672/9205-20 kontaktieren.