Verwaltungsgemeinschaft
Neunburg vorm Wald
 
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Recyclinghof Neukirchen-Balbini

Vorschaubild Recyclinghof Neukirchen-Balbini

Angeliefert werden können dort unter anderem folgende Wertstoffe:

 

Sperrmüll:

 

Sperrmüll sind sperrige Gegenstände, die als Einzelteile nicht in die Mülltonne passen.

Beispiele: Möbel, Teppiche oder Teppichböden, Matratzen, usw.; große Teile wie Sofas, Schränke oder Tische müssen für die Abgabe am Recyclinghof zerlegt werden.

Nicht angenommen werden Säcke oder Schachteln mit Haushaltsmüll, Tapeten oder Ähnlichem

Schrott:

 

Materialien, die überwiegend aus Metall bestehen, können im Schrottcontainer entsorgt werden. Beispiele: Bleche, Dachrinnen, Spielzeuge aus Metall, Metallrohre (auf 1,5 m gekürzt), Fährräder (ohne Sattel und Schläuche etc.). Ebenfalls können Holz- und Kohleöfen sowie Ölöfen (völlig von Öl entleert) abgegeben werden.

  • Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Ballongasflaschen: Diese werden nicht mehr am Recyclinghof Neukirchen-Balbini angenommen. Sie können, wenn diese ordnungsgemäß nach der Angabe vom Landratsamt Schwandorf vollständig entleert wurden, diese bei der Wertstoffsackabfuhr entsorgen. 

Diese können Sie separat neben den blauen Sack stellen.

Anleitung zur Entleerung von Ballongasflaschen:

https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_3755_1.PDF?1721213094

Altfette:

 

Es werden nur Fritteusen-, Back-, Brat- und Grillfette sowie Pflanzenöl aus Haushalten angenommen. Das Fett muss frei von Essensresten sein und muss ohne Behälter in das Sammelfass gegeben werden. 

Die Abgabe von Altfett aus Gewerbebetrieben ist nicht möglich.

Bauschutt recycelbar

 

Über den Bauschuttcontainer ist nur die Entsorgung von recycelbarem Bauschutt möglich wie zum Beispiel Mauersteine, Mörtelreste, Dachziegel, Fliesenreste und Beton. 

Es dürfen keine Fremdanteile wie Holz, Glas, Rigips, Styropor Folien oder andere Kunststoffe enthalten sein!

Flach-/Fensterglas

 

Es kann Fensterglas, Isolierglas und Drahtglas abgegeben werden. Es dürfen jedoch keine Fremdanteile wie Rahmen oder Metallteile enthalten sein. 

Die Annahme von Glas aus Gewerbebetrieben ist nicht möglich. Nicht angenommen wird bleihaltiges Glas wie beispielsweise Bildschirme, Bleikristall oder Autoscheiben. Die Entsorgung von Flaschen- oder Behälterglas hat weiterhin über die im Landkreis vorhandenen Sammelcontainer zu erfolgen!

Elektrokleingeräte

 

Darunter fallen elektrische Haushaltskleingeräte (z. B. Bügeleisen, Toaster usw.), kleine Geräte der Informations- & Telekommunikationstechnik (z. B. Minicomputer, Laptop usw.), elektrische Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Sägen usw.), elektrische Spiel- & Freizeitgeräte und elektrische Überwachungs-& Kontrollinstrumente (z. B. Rauchmelder, Heizregler usw.). Nicht angenommen werden elektrische Haushaltsgroßgeräte oder Großgeräte der Informations- & Telekommunikationstechnik. Diese können bei der Firma Lober in Neunburg abgegeben werden.

Altkleider

 

Es können saubere Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Tisch- und Bettwäsche, Socken und Unterwäsche, Wolldecken, Stricksachen, Mützen/Hüte/Pelze, Federbetten, Haushaltswäsche aller Art und Schuhe abgegeben werden. Hierzu sind am Recyclinghof Altkleidercontainer aufgestellt. Da sich diese außerhalb befinden, kann dort jederzeit Kleidung angeliefert werden.

Grüngutanlieferung

Die Grüngutabfälle können außerhalb der Öffnungszeiten des Bauhofes Neukirchen-Balbini im Container abgegeben werden. Die Äste und Strauchabschnitte können in dem dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

Da der Container vor dem Gelände des Bauhofes steht kann dieser in der Zeit von März bis November jederzeit genutzt werden.

 

Fronauer Str. 35
92445 Neukirchen-Balbini

Öffnungszeiten:

01. April bis 30. September Ungerade Wochen: Freitag von 16:00 - 18:00 Uhr Gerade Wochen: Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr 01. Oktober bis 31. März Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr